Verbotener Elektroschocker im Gepäck: Bundespolizei stoppt Passagier am Flughafen Köln/Bonn
Laila SchomberVerbotener Elektroschocker im Gepäck: Bundespolizei stoppt Passagier am Flughafen Köln/Bonn
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 bei einer Routinekontrolle im aufgegebenen Gepäck eines Passagiers einen verbotenen Elektroschocker. Das Gerät verfügte nicht über die vorgeschriebene Zulassung des Bundeskriminalamts (BKA). Gegen den Reisenden wurden daraufhin strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Der Elektroschocker wurde vor dem Abflug der Maschine FR 2359 nach Agadir, Marokko, gefunden. Er gehörte einem 42-jährigen marokkanischen Staatsbürger, der angab, das Gerät an einen Freund weitergeben zu wollen, der auf einer Viehfarm arbeitet. Nach dem deutschen Waffengesetz sind Elektroschocker ohne BKA-Genehmigung verboten.
Die Polizei beschlagnahmte die Waffe umgehend. Nach Abschluss der Ermittlungen durften die Beamten den Passagier seinen geplanten Flug antreten lassen. Anschließend wurde Anzeige nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes erstattet.
Da der Elektroschocker das obligatorische BKA-Prüfzeichen nicht aufwies, wurde er eingezogen. Der Reisende musste zwar mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, durfte seine Reise aber fortsetzen. Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Waffenvorschriften an deutschen Flughäfen.






