23 May 2026, 18:11

Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – so wird er berechnet

Wie viel Urlaubsanspruch habe ich in einem Mini-Job?

Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – so wird er berechnet

Minijobber in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – genau wie Vollzeitbeschäftigte. Die genaue Anzahl der Tage hängt davon ab, wie oft sie pro Woche arbeiten. Die Berechnung orientiert sich am Bundesurlaubsgesetz, wird aber an Teilzeitmodelle angepasst.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Arbeitnehmern, die sechs Tage die Woche arbeiten, mindestens 24 bezahlte Urlaubstage pro Jahr zu. Da viele Minijobber jedoch deutlich weniger Tage arbeiten, wird ihr Anspruch entsprechend gekürzt. Eine gängige Methode: Die wöchentlichen Arbeitstage werden mit vier multipliziert. Wer beispielsweise an zwei Tagen in der Woche beschäftigt ist, erhält so acht Urlaubstage.

Fällt das Ergebnis auf einen Bruchteil eines Tages, gilt eine einfache Regel: Ab einem halben Tag wird aufgerundet, kleinere Anteile bleiben als Stunden bestehen. Diese können entweder als zusätzliche Freistellung genommen oder bei Beendigung des Jobs ausgezahlt werden.

Nicht alle Minijobber arbeiten nach einem festen Wochenplan. Ihr Urlaubsanspruch wird dann anhand der tatsächlichen gearbeiteten Tage berechnet. Arbeitgeber dürfen zudem mehr Urlaub als das gesetzliche Minimum gewähren, wenn Tarifverträge oder betriebliche Regelungen dies vorsehen.

Das System stellt sicher, dass Minijobber trotz unregelmäßiger Arbeitszeiten fairen Urlaub erhalten – entweder nach einer festen Formel oder basierend auf ihrem realen Arbeitsmuster. Nicht genutzte Stunden können später als Zusatzurlaub oder Ausgleichszahlung abgerechnet werden.

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