11 February 2026, 04:20

LkSG-Reform 2026: Wird das deutsche Lieferkettengesetz seine Zähne verlieren?

Eine Gruppe von Männern in orangefarbenen Westen und Sicherheitswesten lädt Kisten in ein Lagerhaus, mit mehreren Kartons auf der rechten Seite und einer Kette auf der linken Seite und einer Wand mit Lampen im Hintergrund.

LkSG-Reform 2026: Wird das deutsche Lieferkettengesetz seine Zähne verlieren?

Das deutsche Unternehmensregister-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steht vor weitreichenden Änderungen, da die Abgeordneten Anfang 2026 über Reformvorschläge beraten. Die geplanten Änderungen sehen vor, Sanktionen abzuschaffen und die Berichtspflichten zu lockern – eine Angleichung an den weniger strengen EU-Ansatz. Kritiker warnen jedoch, dass diese Überarbeitungen die Wirksamkeit des Gesetzes bei der Durchsetzung von Menschenrechten und Arbeitsstandards in globalen Unternehmensketten schwächen könnten.

Das LkSG trat 2023 in Kraft und galt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Seit Januar 2024 wurde die Schwelle auf 1.000 Mitarbeiter gesenkt, wodurch nun zwischen 4.500 und 30.000 Firmen erfasst werden – darunter Großkonzerne aus der Industrie, dem Finanzsektor und der kritischen Infrastruktur sowie deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen. Bereits jetzt hat das Gesetz osteuropäischen Lkw-Fahrern geholfen, Klagen wegen Verstößen gegen Arbeitsrechte durchzusetzen, indem Druck auf Konzernmütter über ihre deutschen Niederlassungen ausgeübt wurde.

Seit Januar 2026 laufen Verhandlungen, die Meldepflichten zu vereinfachen, während die Kernverpflichtungen vorerst bestehen bleiben sollen – zumindest bis die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten (CSDDD) in Kraft tritt. Die von der EU beschlossene Version hebt die Schwellenwerte weiter an und erfasst nur noch Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Die Mitgliedstaaten haben bis Juli 2028 Zeit, die Regelungen umzusetzen; die verbindliche Anwendung beginnt 2029.

Wirtschaftsverbände fordern eine vollständige Aussetzung des LkSG und argumentieren, dass die geplanten Änderungen ihre bürokratische Belastung nicht ausreichend verringern. Gewerkschaften hingegen warnen, dass eine Abschwächung des Gesetzes Unternehmen benachteiligen würde, die bereits die Anforderungen erfüllen. Besonders kleine und mittlere Betriebe kämpfen mit dem Verwaltungsaufwand, doch der Wegfall von Sanktionen könnte die präventive Wirkung des Gesetzes mindern.

Die Ergebnisse der Reformen 2026 werden zeigen, ob das LkSG seine bisherige Strenge behält oder sich an die laxeren EU-Standards anpasst. Sollten die Sanktionen gestrichen werden, könnte die Durchsetzungskraft bei Menschenrechten und Umweltschutz in Unternehmensketten nachlassen. Unternehmen und Beschäftigte müssen sich bis 2029 an die dann geltenden Regelungen anpassen – bis die EU-Richtlinie das nationale Gesetz vollständig ablöst.