30 April 2026, 12:17

Deutschland verschärft EU-Datengesetz – doch wichtige Lücken bleiben

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text auf altem Papier, das Wassermarken am unteren Rand aufweist, wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland.

Deutschland verschärft EU-Datengesetz – doch wichtige Lücken bleiben

Deutschland arbeitet daran, die Durchsetzung des EU-Datengesetzes zu verschärfen, doch wichtige Gesetzesvorhaben stehen noch aus. Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein neues Gesetz vorgelegt, das die Aufsichtsrollen klären und mehr Verantwortung auf nationale Behörden übertragen soll. Bis das Gesetz verabschiedet ist, bleibt die Wirkung des Datengesetzes in Deutschland jedoch begrenzt.

Das EU-Datengesetz ist zwar vor wenigen Wochen in Kraft getreten, doch ohne nationale Regelungen sind seine praktischen Auswirkungen in Deutschland gering. Das geplante Datengesetz-Durchführungsgesetz (DADG) soll diese Lücke schließen, indem es klare Zuständigkeiten definiert. Sobald Bundestag und Bundesrat dem Entwurf zugestimmt haben, tritt das DADG bereits am Folgetag in Kraft.

Künftig wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) die zentrale Behörde für die Einhaltung des Datengesetzes sein. Ihre Aufgaben erweitern sich um die Zulassung von Schlichtungsstellen, die Durchsetzung der Pflichten nach Artikel 38 sowie die Einleitung von Untersuchungen. Zudem erhält die Behörde die Befugnis, bei Verstößen Verwaltungsstrafen zu verhängen.

Der Gesetzentwurf führt ein abgestuftes Bußgeldsystem für Nichtbefolgung ein. Die Strafen reichen von 50.000 Euro bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens. Datenschutzverstöße nach der DSGVO bleiben jedoch weiterhin in der Zuständigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), der in diesen Fällen das bestehende DSGVO-Sanktionssystem anwendet.

Um die Aufsicht zu vereinfachen, bündelt die Regierung die Datenschutzkontrolle beim BfDI. Dadurch verlieren die Landesbehörden an Bedeutung, auch wenn branchenspezifische Regulierungsstellen weiterhin eine Rolle spielen. Ziel ist ein einheitlicheres Vorgehen bei gleichzeitiger Rechtssicherheit für Unternehmen.

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Da das DADG noch in der Entwurfsphase steckt, bleibt die Durchsetzung des Datengesetzes in Deutschland vorerst ungelöst. Nach Verabschiedung erhält die BNetzA erweiterte Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse. Unternehmen müssen sich dann auf klarere Regeln einstellen – aber auch auf strengere Strafen bei Nichteinhaltung.

Quelle