09 February 2026, 22:12

Gericht stoppt Werbe-Mails an LinkedIn-Kontakte ohne Zustimmung

Eine alte deutsche Postkarte in sehr gutem Zustand, die ein Siegel und den Text "Konzert-Luger-Konferenz-Kommunikation" sowie die Nummer "174097" zeigt.

Gericht stoppt Werbe-Mails an LinkedIn-Kontakte ohne Zustimmung

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf hat die Grenzen der Werbeansprache über LinkedIn präziser definiert. Die Richter stellten klar, dass allein die Vernetzung auf der Plattform keine Erlaubnis für den Versand von Werbe-E-Mails darstellt. Unternehmen müssen nun strengere Compliance-Regeln einhalten, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Der Fall drehte sich um einen IT-Sicherheitsexperten, der einem Geschäftsführer einer GmbH unaufgeforderte Werbemails geschickt hatte. Obwohl beide über LinkedIn verbunden waren, entschied das Gericht, dass dies allein keine Zustimmung zu Marketing-E-Mails impliziere. Nach deutschem Recht ist für den Versand von Werbenachrichten eine explizite und dokumentierte Einwilligung erforderlich.

Das Urteil betonte zudem, dass Unternehmen Anspruch auf Schutz vor unerwünschter Werbung haben. Selbst generische Firmen-E-Mail-Adressen fallen unter § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), sodass unabhängig von der Position des Empfängers eine Einwilligung eingeholt werden muss. Ausnahmen gelten nur in eng begrenzten Fällen, etwa bei der Kommunikation mit Bestandskunden oder im Rahmen von Nachfassaktionen nach einem Kauf.

Offen blieb jedoch, ob eine direkte LinkedIn-Verbindung Werbeansprache über das interne Nachrichtensystem der Plattform rechtfertigen könnte. Das Gericht konzentrierte sich in seiner Entscheidung auf E-Mail-Kommunikation und ließ diese Frage unbeanwortet. Um Widersprüche oder Strafen zu vermeiden, müssen Unternehmen nun klare Nachweise über Einwilligungen vorhalten und vollständige Transparenz über die Datenverarbeitung gewährleisten.

Die Entscheidung setzt einen deutlichen Maßstab für digitales Marketing in Deutschland. Unternehmen sind verpflichtet, vor dem Versand von Werbe-E-Mails – selbst an LinkedIn-Kontakte – eine vorherige, ausdrückliche Zustimmung einzuholen. Ohne dokumentierte Erlaubnis riskieren sie rechtliche Auseinandersetzungen und mögliche Sanktionen nach Wettbewerbsrecht.