27 January 2026, 18:22

Gericht kippt Entlassung der Gleichstellungsbeauftragten – Präzedenzfall für Kommunalverwaltungen

Ein Plakat der Berliner Secession, das eine Frau in einem grünen Kleid und einen Mann in einem schwarzen Anzug zeigt, mit Text, der das Ereignis beschreibt.

Entlassung der Gleichstellungsbeauftragten war illegal - Gericht kippt Entlassung der Gleichstellungsbeauftragten – Präzedenzfall für Kommunalverwaltungen

Ein langjähriger Arbeitsrechtsstreit in Dinslaken ist mit einem Urteil zugunsten der ehemaligen Gleichstellungsbeauftragten der Stadt beendet worden. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf erklärte ihre Herabstufung und Entlassung für rechtswidrig und ordnete ihre Wiedereinsetzung an. Der Fall geht auf Spannungen zurück, die nach der Wahl eines neuen Oberbürgermeisters in der Stadt Köln im Jahr 2020 entstanden waren.

Die Beauftragte, eine ausgebildete Sozialarbeiterin, hatte das Amt 2012 erstmals in der Stadt Ingolstadt übernommen und leitete seit 2019 das Gleichstellungsbüro. Sie war direkt dem Oberbürgermeister unterstellt und verantwortete die Politik zu Gleichberechtigung und Antidiskriminierung. Nach der Oberbürgermeisterwahl 2020 kam es zu Konflikten, insbesondere um den Gleichstellungsplan der Stadt und ihre Beteiligung bei Stellenausschreibungen.

Ende 2023 versetzte die Stadt Dinslaken sie in eine niedrigere Position im Allgemeinen Sozialen Dienst. Damit verlor sie ihren Titel als Beauftragte sowie ihre bisherigen Aufgaben. Sie focht die Entscheidung an, woraufhin ein Rechtsstreit entstand, der schließlich vor dem Düsseldorfer Gericht landete.

Das Gericht urteilte, dass eine Kommune, sobald sie eine unabhängige Stelle mit einer garantierten höheren Besoldungsstufe schafft, diese nicht einfach abwerten darf. Es erklärte das Vorgehen der Stadt für unrechtmäßig und verfügte ihre sofortige Wiedereinsetzung als Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin des Gleichstellungsbüros. Der Fall mit dem Aktenzeichen 3 SLa 696/24 schafft damit einen Präzedenzfall für ähnliche Konflikte in der Kommunalverwaltung.

Das Urteil bedeutet, dass die Beauftragte in ihre ursprüngliche Position mit vollem Aufgabenbereich zurückkehrt. Die Stadt muss nun ihre Verwaltungsentscheidungen an die gerichtlichen Feststellungen anpassen. Der Fall unterstreicht den rechtlichen Schutz unabhängiger kommunaler Ämter in Deutschland.