24 June 2026, 10:07

Gericht gibt Edeka Recht: Zahlungsfristen mit Arla Foods sind zulässig

Milchbauern müssen auf ihr Geld warten - Edeka gewinnt Rechtsstreit

Gericht gibt Edeka Recht: Zahlungsfristen mit Arla Foods sind zulässig

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Streit über Zahlungsbedingungen zwischen dem Handelskonzern Edeka und dem Milchlieferanten Arla Foods zugunsten von Edeka entschieden. Damit wurde ein Verbot des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) aus dem Oktober 2024 aufgehoben. Das Gericht urteilte, dass verlängerte Zahlungsfristen nicht gegen das Gesetz zur Stärkung der landwirtschaftlichen Organisation und der Lieferketten (AgrarOLkG) verstoßen.

Der Fall begann 2023, nachdem dem BLE Vorwürfe vorlagen, wonach Edeka für die Lieferung leicht verderblicher Milch- und Sahneprodukte zwischen 2021 und 2024 Zahlungsfristen von über 49 Tagen ausgehandelt hatte. Nach dem AgrarOLkG müssen Händler Lieferanten in der Regel innerhalb von 30 Tagen bezahlen – abhängig von der wirtschaftlichen Größe der beteiligten Unternehmen. Das BLE erließ daraufhin ein Verbot und argumentierte, die Bedingungen seien unangemessen.

Das Gericht widersprach dieser Auffassung und stellte fest, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet habe. Die Behörde hatte unabhängige Edeka-Kaufleute fälschlicherweise als Teil der Edeka-Gruppe berücksichtigt, was zu einer Überschätzung der finanziellen Dimension des Konzerns führte. Dieser Fehler untergrub die Argumentation des BLE, dass die Zahlungsfristen ungerechtfertigt seien. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil als Beleg dafür, dass Lebensmitteleinzelhändler im Einklang mit dem Gesetz handeln. Gleichzeitig kritisierte der Verband das BLE für dessen wiederholte Überschreitungen bei der Rechtsdurchsetzung.

Da das Verbot nun aufgehoben ist, bleibt dem BLE nur noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen. Der HDE forderte die Behörde zur Zurückhaltung auf und warnte, dass eine zu aggressive Auslegung des Rechts letzlich die Verbraucher belasten könnte.

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Mit dem Urteil darf Edeka die Zahlungsfristen von über 30 Tagen gegenüber Arla Foods weiterhin anwenden. Die Entscheidung macht deutlich, dass solche Vereinbarungen nicht automatisch gegen das AgrarOLkG verstoßen. Dem BLE bleiben damit kaum noch rechtliche Mittel, um gegen das Ergebnis vorzugehen.

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