Festnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Mann mit zwei Haftbefehlen und verbotenen Waffen
Kirsten HentschelFestnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Mann mit zwei Haftbefehlen und verbotenen Waffen
Am 14. Juni nahm die Polizei einen 43-jährigen Deutschen am Hauptbahnhof Gelsenkirchen fest. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Mann bereits zwei separate Haftbefehle vorlagen. Nun drohen ihm zusätzliche Anklagepunkte wegen des Mitführens verbotener Waffen.
Der Vorfall ereignete sich während einer routinemäßigen Kontrolle am Bahnhof. Die Beamten entdeckten bei dem Mann ein Messer und einen ausziehbaren Schlagstock – beides Waffen, die er nicht legal besitzen durfte.
Gegen den Festgenommenen lagen bereits zwei offene Haftbefehle vor: einer wegen Volksverhetzung, für die eine sechsmonatige Freiheitsstrafe verhängt worden war, sowie ein weiterer wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz mit einer achtmonatigen Haftstrafe.
Nach der Festnahme beschlagnahmte die Polizei die Waffen und belehrte den Mann über seine Rechte. Der Obdachlose wurde anschließend in Gewahrsam genommen und später einer Justizvollzugsanstalt übergeben. Mittlerweile muss sich der 43-Jährige mit weiteren juristischen Konsequenzen auseinandersetzen: Neben den bestehenden Haftbefehlen wird ihm nun auch ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch in dem Fall.
