25 June 2026, 12:09

Energiespargesetz wird gelockert: Weniger Druck auf Unternehmen und Rechenzentren

Schwarz-Rot lockert Effizienzregeln für die Wirtschaft

Energiespargesetz wird gelockert: Weniger Druck auf Unternehmen und Rechenzentren

Der Bundeskabinett hat Lockerungen des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Die Änderungen mildern die Vorgaben für Unternehmen und Behörden, ihren Energieverbrauch zu senken und Abfälle zu reduzieren. Besonders im Fokus des Gesetzes stehen Rechenzentrumsbetreiber, die für ihren hohen Strombedarf und Abwärme bekannt sind.

Nach der aktualisierten Regelung müssen Unternehmen nun erst ab einem jährlichen Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen. Dadurch verringert sich die Zahl der betroffenen Betriebe.

Rechenzentrumsbetreiber erhalten nun vier statt bisher zwei Jahre, um Effizienzziele zu erreichen. Die Frist, ihren Stromverbrauch vollständig durch erneuerbare Energien auszugleichen, wurde ebenfalls auf 2030 verlängert. Zudem entfällt die Pflicht zur Nutzung von Abwärme, sofern kein lokales Fernwärmenetz existiert.

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Peter Adrian vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag begrüßte die Reformen als erhebliche Entlastung für die Wirtschaft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erklärte, die Änderungen dienten der Bürokratieabbau und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

Das überarbeitete Gesetz verringert den unmittelbaren Druck auf Unternehmen, strenge Energie- und Abfallvorgaben einzuhalten. Zudem werden mehrere Verpflichtungen für Rechenzentrumsbetreiber gestrichen oder verschoben. Kritiker wie Katharina Reuter vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft werfen der Regierung vor, Klimaziele und wirtschaftliche Interessen nicht ausreichend in Einklang gebracht zu haben.

Quelle