Düsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – nach jahrelangen Fehlzahlungen
Laila SchomberDüsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – nach jahrelangen Fehlzahlungen
Eine Lehrerin in Düsseldorf wurde zu einer Strafe von über 11.000 Euro verurteilt, nachdem sie jahrelang unberechtigt Zuschläge für Schulleitungen erhalten hatte. Die Zahlungen setzten sich fort, obwohl sie längst nicht mehr als kommissarische Schulleiterin tätig war. Der Fall kam erst ans Licht, als der Fehler schließlich entdeckt wurde.
Die Pädagogin hatte zeitweise als kommissarische Schulleiterin gearbeitet, war später jedoch in ihre reguläre Lehrtätigkeit zurückgekehrt. Dennoch wurden ihr weiterhin die zusätzlichen Bezüge für Schulleitungen ausgezahlt. Im Laufe der Zeit summierten sich die Überzahlungen auf rund 31.300 Euro.
Der Irrtum blieb unbemerkt – möglicherweise, weil die Lehrerin in einen anderen Verwaltungsbezirk gewechselt war. Später gab sie an, sie habe geglaubt, es handele sich um rückwirkende Zahlungen, und habe ihre Gehaltsabrechnungen nicht regelmäßig geprüft. Als Beamtin war sie jedoch gesetzlich verpflichtet, die Unstimmigkeit zu melden.
Ein Gericht sprach sie der Unterlassungsbetrugs schuldig. Seitdem zahlt sie das Geld in monatlichen Raten von 500 Euro zurück.
Der Fall unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Überwachung von Gehaltszahlungen im öffentlichen Dienst. Aufgrund der Verurteilung muss die Lehrerin nicht nur den vollen Betrag zurückerstatten, sondern auch die Strafe zahlen. Die Behörden haben bisher nicht erklärt, warum der Fehler so lange unentdeckt blieb.






