28 June 2026, 18:11

Datenschutzreform: Zentralisierung oder Flickenteppich – wer hat recht?

Zentrale Datenschutzaufsicht
				Was bringt eine zentralisierte Aufsichtsbehörde?

Datenschutzreform: Zentralisierung oder Flickenteppich – wer hat recht?

Deutsche Datenschutzbehörden drängen auf mehr Einheitlichkeit und Zusammenarbeit bei der Aufsicht. Unternehmen äußern Bedenken wegen der Rechtsunsicherheit und uneinheitlicher Vorschriften. Die Debatte entzündet sich an Plänen der Bundesregierung, die Überwachung unter einer zentralen Behörde zu bündeln.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Aufsicht in einer zentralen Stelle zusammenzufassen und sie mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu vereinen. Die Datenschutzkonferenz (DSK) unterstützt diesen Schritt, fordert aber zusätzlich einen eigenen Verantwortungsbereich für das Bundesdatenschutzgesetz in bundesweiten Fällen. Zudem plädiert sie für eine Institutionalisierung der DSK mit einer ständigen Geschäftsstelle.

Die Landesdatenschutzbeauftragten zeigen sich gespalten. Bettina Gayk aus Nordrhein-Westfalen kritisiert die Reformpläne und argumentiert, dass die uneinheitliche Aufsicht auf unterschiedliche Gesetzgebungen und nicht auf strukturelle Probleme zurückzuführen sei. Sie betont die Notwendigkeit eines kohärenten rechtlichen Rahmens. Meike Kamp aus Berlin hingegen hebt die Vorteile der Landesbehörden hervor, etwa ihre Nähe zu Unternehmen und die direkte Erreichbarkeit.

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Vertreter der Wirtschaft unterstreichen die Forderung nach Klarheit. Susanne Dehmel vom Digitalverband Bitkom erklärt, dass Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit im Datenschutz den Unternehmen zugutekämen. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) bleibt skeptisch und stellt infrage, ob eine Zentralisierung allein die gewünschten Verbesserungen bringen kann, ohne die zugrundeliegenden Erfolgsfaktoren anzugehen.

Der Ruf nach Standardisierung kommt sowohl von Aufsichtsbehörden als auch aus der Wirtschaft. Die Behörden streben eine stärkere Zusammenarbeit und klarere Regeln an, um rechtliche Grauzonen zu verringern. Die geplanten Reformen zielen darauf ab, die Aufsicht zu vereinfachen – doch ihre Wirksamkeit hängt davon ab, ob es gelingt, die bestehenden Widersprüche im Gesetz zu bereinigen.

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