Bundesnetzagentur ringt um faire Netzentgelte für Stromspeicher nach 2029
Mark BolnbachBundesnetzagentur ringt um faire Netzentgelte für Stromspeicher nach 2029
Die Bundesnetzagentur arbeitet im Rahmen des AgNes-Verfahrens an neuen Regelungen für Netzentgelte von Stromspeichern. Im Mittelpunkt der Diskussionen steht, wie Speicherbetreiber nach 2029 an den Kosten beteiligt werden sollen – zentrale Entscheidungen werden bis Ende 2026 erwartet. Branchenvertreter warnen vor Investitionsrisiken aufgrund anhaltender Unsicherheiten.
Derzeit sind Speicherbetreiber bis 2029 von Netzentgelten befreit, doch es gibt Debatten darüber, ob diese Regelung vorzeitig endet. Regulierer und Unternehmen sind uneins, wie eine faire Kostenverteilung mit der finanziellen Stabilität der Betreiber in Einklang gebracht werden kann.
Die Große Beschlusskammer (GBK) der Bundesnetzagentur wird die Vorschriften zur Kostenumlage für Speicher in der zweiten Jahreshälfte 2026 finalisieren. Ein Entwurf der Entscheidung soll im letzten Quartal 2026 veröffentlicht werden. Zuvor plant die Behörde, im zweiten Quartal 2026 Zwischenberichte vorzulegen, die auf Fachgesprächen zu Einspeisevergütungen und Kostenaufteilung basieren.
2023 wurde das Netzentgeltsystem grundlegend reformiert, wodurch die Bundesnetzagentur mehr Ermessensspielraum erhielt. Nun prüft die Behörde verschiedene Modelle für die Zeit nach 2029, darunter feste kapazitätsbasierte Gebühren oder dynamische Entgelte mit Anreizmechanismen. Bevorzugt wird ein Mindestbeitrag, um sicherzustellen, dass Speicherbetreiber angemessen zur Netzentgeltfinanzierung beitragen.
Branchenvertreter lehnen eine vorzeitige Streichung der Befreiung ab und argumentieren, dies verstoße gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes. Die Bundesnetzagentur selbst räumte ein, dass rückwirkende Änderungen rechtlich problematisch sein könnten. Gleichzeitig kämpfen Betreiber mit Finanzierungsschwierigkeiten, da unklare Regelungen jenseits von 2029 Investitionsrisiken schaffen.
Um Vertrauen zurückzugewinnen, will die Bundesnetzagentur die Berechnungsmethoden für Kostenelemente transparenter gestalten. Damit sollen bestehende Investitionen geschützt und ein stabiler Übergang zum neuen System ermöglicht werden.
Die endgültige Entscheidung der Bundesnetzagentur zu den Speichernetzentgelten wird bis Ende 2026 erwartet. Bis dahin werden Zwischenberichte und Expertenkonsultationen den Prozess begleiten. Speicherbetreiber und Investoren verfolgen die Entwicklungen genau, denn die neuen Regelungen werden ihre finanziellen Verpflichtungen und die langfristige Planung maßgeblich prägen.