Zollfahnder decken in Borken massive Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht auf
Laila SchomberZollfahnder decken in Borken massive Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht auf
Zollbeamte decken bei Kontrollen in Borken Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht auf
Am Abend des 31. August 2025 führten Zollfahnder im Kreis Borken eine Reihe von Kontrollen durch. Neun Beamte des Hauptzollamts Münster überprüften fünf Gastronomiebetriebe und ein Taxiunternehmen. An der Aktion waren auch die Ausländerbehörde und die örtliche Polizei beteiligt.
Bei den Kontrollen wurden zahlreiche Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsbestimmungen aufgedeckt. In einem Restaurant arbeitete ein 68-jähriger Mann ohne gültige Aufenthaltserlaubnis. In einem zweiten Betrieb verletzten drei Beschäftigte arbeitsrechtliche Vorschriften: Einer besaß keine Aufenthaltsgenehmigung, zwei waren nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet, und ein weiterer erhielt Löhne unter dem Mindestlohn.
In einem dritten Betrieb wurden Mitarbeiter ohne Sozialversicherungsanmeldung angetroffen. Zudem konnten zwei Beschäftigte dort keine Ausweisdokumente vorlegen. Die Beamten protokollierten außerdem die Weigerung einer Person, an einer Befragung teilzunehmen, was ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich zog.
Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Münster, erläuterte den Zweck der Überprüfungen. Er betonte, dass diese dazu dienten, gesetzestreue Unternehmen vor unfairem Wettbewerb zu schützen. Zudem berichtete das Hauptzollamt von mehreren Verstößen gegen das Bestechungsbekämpfungsgesetz im Rahmen der Aktion.
Die gemeinsame Operation legte weitverbreitete Unregelmäßigkeiten im Dienstleistungssektor des Kreises offen. Mehrere Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen nun mit weiteren Ermittlungen oder Sanktionen rechnen. Die Behörden bestätigten, dass die Feststellungen konsequent rechtlich verfolgt werden.






