Zoll stoppt Transporter mit illegalem Wärmebild-Zielfernrohr und undeklariertem BMW X6
Linus JesselZoll stoppt Transporter mit illegalem Wärmebild-Zielfernrohr und undeklariertem BMW X6
Zollbeamte haben auf der Autobahn A44 ein Wärmebild-Zielfernrohr für Gewehre in einem Transporter entdeckt, der vom Vereinigten Königreich nach Rumänien unterwegs war. Das Gerät, das nach deutschem Recht als Waffe eingestuft wird, wurde bei einer Routinekontrolle gefunden. Zwei rumänischen Männern drohen nun strafrechtliche Konsequenzen.
Die Behörden beschlagnahmten zudem einen BMW X6 auf einem Anhänger, für den die erforderlichen Importdokumente und Zollgebühren fehlten. Der Fall hat weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Arnsberg ausgelöst.
Der Vorfall begann, als Beamte in der Nähe von Arnsberg einen in Rumänien zugelassenen Transporter anhielten. Im Inneren entdeckten sie ein Paket mit einem Wärmebildgerät, das über eine integrierte Montageschiene verfügte – und damit für die Anbringung an einer Schusswaffe geeignet war. Dies ist nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) verboten. Die Beamten beschlagnahmten das Gerät umgehend als verbotene Waffe.
Die beiden Männer, beide rumänische Staatsbürger, behaupteten, sie würden Pakete und einen Gebrauchtwagen transportieren. Allerdings konnten sie weder Zollerklärungen noch Importpapiere für das Zielfernrohr oder den BMW X6 vorlegen. Das Fahrzeug, das für Zollzwecke mit 4.000 Euro bewertet wurde, wurde ohne die erforderlichen Abgaben befördert.
Um eine Festnahme zu vermeiden, beglichen die Reisenden die ausstehenden Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 3.250 Euro. Ein Gericht verfügte zudem, dass sie eine Kaution von 4.000 Euro hinterlegen mussten, bevor sie ihre Fahrt fortsetzen durften. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat inzwischen strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung und Verstöße gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Der Fall steht im Kontext verschärfter EU-Kontrollen für Wärmebildtechnik in den letzten Jahren. Seit 2021 regeln strengere Dual-Use-Verordnungen (EU 2021/821) den legalen Import solcher Geräte, insbesondere in Konfliktregionen wie Russland und die Ukraine. Deutsche Behörden, darunter das BAFA und der Zoll, setzen seitdem auf digitale Nachverfolgung und Meldepflichten für diese Technologien.
Das beschlagnahmte Zielfernrohr bleibt vorerst als Beweisstück in behördlicher Verwahrung. Die Zollbehörden prüfen den Fall weiter auf mögliche Verstöße gegen Waffen- und Steuerrecht. Den beteiligten Männern drohen je nach Ermittlungsergebnis weitere rechtliche Schritte.






