19 March 2026, 16:15

Windkraftanlage siegt: Gericht weist Klagen von Drachenfliegern ab

Zwei Personen beim Paragleiten über einer grünen Wiese mit Bergen im Hintergrund, mit Menschen auf Bänken links und Bäumen, Pfählen und Gebäuden rechts unter einem bewölkten Himmel.

Paragliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windkraftanlage siegt: Gericht weist Klagen von Drachenfliegern ab

Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für den Baubeginn.

Der Verein hatte argumentiert, dass die Anlage, die etwa 550 Meter von seinem Startplatz entfernt errichtet werden soll, unzumutbare Einschränkungen für den Flugbetrieb mit sich bringe. Zudem behauptete er, die Konstruktion stelle ein ernstes Sicherheitsrisiko für Piloten dar.

Das OVG urteilte, der Verein sei im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden. Das Gericht fand keine Belege dafür, dass der Windpark die Existenz des Vereins bedrohe. Laut Entscheidung könnten Flugaktivitäten bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde weitgehend unbeeinträchtigt fortgesetzt werden.

Öffentliche Unterlagen geben keine Auskunft darüber, wie viele Windkraftanlagen in den vergangenen fünf Jahren in der Nähe aktiver Drachen- und Gleitschirmflugvereine in Deutschland genehmigt wurden.

Mit der gerichtlichen Ablehnung kann das Windparkprojekt nun voranschreiten. Der Standort der Anlage – rund 550 Meter vom Startplatz entfernt – bleibt unverändert. Das Urteil bestätigt, dass die Bedenken des Vereins keinen Baustopp rechtfertigten.

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