Weidemilch: Warum der Begriff oft trügt und worauf Verbraucher achten müssen
Kirsten HentschelWeidemilch: Warum der Begriff oft trügt und worauf Verbraucher achten müssen
Viele Verbraucher gehen davon aus, dass Weidemilch – also Milch von Weidekühen – bedeutet, dass die Tiere besonders artgerecht gehalten werden. Doch der Begriff selbst ist rechtlich nicht geschützt und bietet damit Raum für Verwirrung. Experten warnen, dass nicht alle so gekennzeichneten Produkte denselben Standards entsprechen.
Nach den aktuellen Vorschriften müssen Kühe, deren Milch als Weidemilch verkauft wird, mindestens 120 Tage im Jahr auf der Weide stehen, und zwar täglich mindestens sechs Stunden. Für den Rest des Jahres dürfen sie jedoch im Stall gehalten werden – manchmal unter Bedingungen, die alles andere als ideal sind. Sabine Klein vom Verbraucherzentrale NRW betont, wie stark sich die Haltungsformen zwischen den Betrieben unterscheiden können.
Bestimmte Siegel können jedoch auf höhere Standards hinweisen. So verbieten Premium-Kennzeichen wie Pro Weideland oder Für mehr Tierschutz sowie Bio-Zertifizierungen ausdrücklich die Anbindehaltung. Auch die Haltungsform-Stufen 3, 4 und 5 auf der Verpackung schließen die Anbindehaltung aus – allerdings nur, wenn zusätzlich der Hinweis Weidemilch angegeben ist. Ein einfaches Stufen-3-Siegel allein garantiert hingegen keinen Weidegang.
Die Verbraucherzentrale NRW hat auf ihrer Website ausführliche Leitfäden veröffentlicht, um Käufern die Orientierung zu erleichtern. Alle Bilder im Rahmen der Kampagne müssen mit den entsprechenden Urheberrechtshinweisen versehen werden.
Ohne rechtliche Absicherung bietet das Weidemilch-Label allein keine zuverlässige Gewähr für durchgehend hohe Tierschutzstandards. Verbraucher sollten daher auf zusätzliche Zertifizierungen achten, um sicheren Weidegang und artgerechte Haltung zu bestätigen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt weiterhin Informationsmaterial für alle bereit, die mehr Klarheit suchen.






