Warum die Abschiebung von Issa al H. in Paderborn scheiterte – und was das über die Behörden verrät
Kirsten HentschelWarum die Abschiebung von Issa al H. in Paderborn scheiterte – und was das über die Behörden verrät
Gescheiterte Abschiebung von Issa al H. aus Paderborn wirft Fragen auf
Ein gescheiterter Versuch, Issa al H. am 5. Juni 2023 aus Paderborn abzuschieben, hat Zweifel an den Vollzugspraktiken der Ausländerbehörden aufgeworfen. Der Einsatz mit fünf Beamten dauerte nur 30 Minuten, bevor er abgebrochen wurde. Weder die Zielperson noch ein weiterer Mann, dessen Abschiebung anstand, wurden an dem Ort vorgefunden.
Am Morgen des 5. Juni trafen Ausländerbehörden und Polizisten an der Unterkunft von Issa al H. in Paderborn ein. Ihre Fahrzeuge waren von der Straße aus deutlich sichtbar – vermutlich eine Warnung für die Bewohner, noch bevor die Beamten das Gebäude betraten. Im Inneren stellten sie fest, dass al H. nicht anwesend war.
Da das Team durch interne Vorgaben eingeschränkt war, durfte es keine weiteren Räumlichkeiten in der Einrichtung durchsuchen. Ohne Spur des Gesuchten wurde der Einsatz schnell beendet. Noch vor Mittag kehrte al H. in das Gebäude zurück – zu spät für den Flug nach Bulgarien, der bereits ohne ihn gestartet war.
An diesem Tag unternahmen die Behörden keine weiteren Abschiebungsversuche. Akten zufolge sind gescheiterte Abschiebungen in Paderborn kein Einzelfall; die Erfolgsquote liegt dort unter der anderer Standorte. Seit dem Anschlag in Solingen gelten für Beamte nun strengere Meldepflichten bei missglückten Operationen.
Der Vorfall offenbart Schwachstellen im Abschiebeverfahren, insbesondere bei Zeitplanung und Diskretion. Die Behörden haben inzwischen die Dokumentationspflichten für gescheiterte Einsätze verschärft. Al H. bleibt vorerst in Paderborn, ohne dass ein neuerlicher Abschiebetermin feststeht.






