Verena Kerth erstreitet einstweilige Verfügung gegen heimliche Videoaufnahmen
Mark BolnbachVerena Kerth erstreitet einstweilige Verfügung gegen heimliche Videoaufnahmen
Moderatorin und Radiomoderatorin Verena Kerth hat eine einstweilige Verfügung gegen die Verbreitung heimlich aufgenommener Videoaufnahmen erstritten. Die Aufnahmen waren in einer Dokumentation zu sehen und verletzten ihre Persönlichkeitsrechte. Ihr Anwalt, Constantin Martinsdorf, setzte das Urteil beim Landgericht Köln durch.
Im Mittelpunkt des Falls standen unbefugte Videoaufnahmen von Verena Kerth, die später veröffentlicht wurden. Martinsdorf, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, handelte schnell, um eine weitere Verbreitung des Materials zu stoppen. Er betonte, dass in Eilverfahren des MedienrechtsSchnelligkeit und gründliche Vorbereitung entscheidend seien.
Gerichte, die über Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entscheiden, verlangen substantiierte Beweise. Sie berücksichtigen dabei auch das eigene Verhalten der betroffenen Person bei der Prüfung der Ansprüche. Martinsdorf rät Mandanten, bei schädigenden Veröffentlichungensystematisch und ohne Verzögerung zu reagieren.
Martinsdorf ist bei der Kanzlei Bietmann tätig, die sich auf Medien-, Urheber- und Arbeitsrecht spezialisiert hat. Die Kanzlei ist zudem bekannt für Steuerberatung sowie die Vertretung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst zentrale Aspekte der individuellen Freiheit, etwa Privatsphäre, Ruf und die Kontrolle über persönliche Daten.
Es gibt keine klaren Daten dazu, wie lange ähnliche Verfahren in anderen Bundesländern wie Berlin oder Hamburg nach einer öffentlichen Bekanntgabe bis zu einem vorläufigen Urteil dauern.
Die einstweilige Verfügung unterbindet die weitere Verbreitung der strittigen Aufnahmen. Das Urteil unterstreicht, wie wichtig schnelles Handeln bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist. Rechtsexperten betonen, dass glaubwürdige Beweise und strategisches Vorgehen in solchen Konflikten entscheidend bleiben.






