Streit um Solinger Schrodtberg: Ökologie gegen Industriepläne der SPD
Kirsten HentschelStreit um Solinger Schrodtberg: Ökologie gegen Industriepläne der SPD
Pläne zur Erschließung des Solinger Schrodtbergs als Industriegebiet sorgen für Streit
Die Grünen warnen, dass die Umwandlung des Schrodtbergs in Solingen in ein Gewerbegebiet einen wichtigen ökologischen Standort im städtischen Grünzug zerstören würde. Die Partei fordert den Stadtrat nun auf, die Ausbaupläne zu stoppen und stattdessen die Arbeitsagentur zu stärken.
Vor fünf Jahren hatte der Solinger Stadtrat – damals regiert von SPD, Grünen und Linken – noch Pläne für neue Gewerbegebiete abgelehnt, darunter auch das Gebiet Buschfeld. Im frühen Jahr 2025 versprach der von den Grünen vorgelegte Masterplan Arbeit und Wirtschaft den Bürger:innen sogar, dass lediglich das ehemalige Sportfeld im Schrodtberg bebaut werden solle. Doch bereits Ende 2025 und Anfang 2026 trieb der SPD-gestützte Masterplan Arbeit und Wirtschaft eine deutlich umfangreichere Erschließung der Landschaft Stöcken/Schrodtberg voran.
Die Grünen werfen der SPD nun vor, frühere Zusagen gebrochen zu haben. Zudem sei das steile Gelände des Schrodtbergs für eine Bebauung unwirtschaftlich und technisch kaum umsetzbar. Sollte das Projekt voranschreiten, drohten zudem Klagen betroffener Anwohner:innen, die weitere Verzögerungen verursachen könnten.
Statt den Schrodtberg zu bebauen, schlagen die Grünen vor, bestehende Brachflächen wie das Gelände Birkenweiher zu nutzen. Die Stadtverwaltung hat bereits Piepersberg-West als mögliche Alternative geprüft. Die Partei verlangt nun, die Gebiete Stöcken/Schrodtberg, Piepersberg-West sowie Fürkeltrath II in Gräfrath als geschützte Landschaften auszuweisen, um ihre ökologische Funktion langfristig zu sichern.
Der Schrodtberg gilt derzeit als unverzichtbarer Lebensraum innerhalb des Solinger Grünzugs. Eine Umwandlung in ein Industriegebiet würde seine ökologische Bedeutung zunichtemachen. Die Grünen bestehen darauf, dass die Stadt Klimaschutz und die Nachnutzung bestehender Gewerbegebiete Vorrang vor Neubebauungen in sensiblen Naturräumen einräumen muss.