Stichwahl in Düren: Fristen für Briefwahl und Wahllokale am 28. September 2025
Mark BolnbachStichwahl in Düren: Fristen für Briefwahl und Wahllokale am 28. September 2025
Stichwahl für den Kreistag in Düren am 28. September 2025
Am 28. September 2025 findet in Düren die Stichwahl für die Wahl des Kreiskommissars statt. Wählerinnen und Wähler, die für die Wahl am 14. September Briefwahlunterlagen beantragt hatten, erhalten diese automatisch zugesandt. Alle anderen können die Briefwahl noch bis zum 26. September, 15:00 Uhr, beantragen.
Der Benachrichtigungsbrief, der für die erste Wahl am 14. September verschickt wurde, behält auch für die Stichwahl seine Gültigkeit. Wer bereits Briefwahl beantragt hat, erhält die Unterlagen ohne weiteres Zutun. Neue Anträge können online, per QR-Code oder schriftlich gestellt werden – dabei sind persönliche Angaben, eine Unterschrift sowie eine Zustelladresse erforderlich.
Familien oder verheiratete Paare können die Briefwahl gemeinsam beantragen, indem sie die Daten und Unterschriften aller wahlberechtigten Personen angeben. Sollten die Unterlagen nicht bis Anfang nächster Woche eingehen, können Ersatzdokumente bis zum 27. September, 12:00 Uhr mittags, angefordert werden.
Für die Wahl vor Ort müssen Wählerinnen und Wähler einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Die Wahllokale bleiben dieselben wie am 14. September. Auf der Website der Stadt Düren finden sich Hinweise zur Brief- und Direktwahl sowie ein FAQ-Bereich. Bei weiteren Fragen steht das Wahlamt für Auskünfte zur Verfügung.
Das Wahlamt hat klare Fristen für Anträge und Ersatzdokumente festgelegt. Die Wählerinnen und Wähler haben mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben – per Brief oder persönlich im Wahllokal. Alle notwendigen Informationen sind online oder über die offiziellen Kanäle abrufbar.






