Self-ID-Gesetz: Tausende ändern Geschlechtseintrag mit vereinfachtem Verfahren
Laila SchomberSelf-ID-Gesetz: Tausende ändern Geschlechtseintrag mit vereinfachtem Verfahren
Gesetz zur Selbstbestimmung bei der Geschlechtseintragung: Tausende nutzen vereinfachtes Verfahren
Das Selbstbestimmungsgesetz zur Geschlechtseintragung, oft auch Self-ID-Gesetz genannt, trat am 1. November 2024 in ganz Deutschland in Kraft. Seither haben Tausende Menschen das vereinfachte Verfahren genutzt, um ihren rechtlichen Geschlechtseintrag und Vornamen anzupassen. Allein in Essen haben bis zum 12. November 2025 bereits 281 Einwohner:innen die Änderung vorgenommen.
Das neue Gesetz ermöglicht es Personen, ihren Geschlechtseintrag im Melderegister durch eine notariell beglaubigte Erklärung beim örtlichen Standesamt zu ändern. Zur Auswahl stehen die Optionen weiblich, männlich, divers oder auch der Verzicht auf einen Geschlechtseintrag überhaupt. Nach Abgabe der Erklärung sind jedoch für ein Jahr keine weiteren Änderungen von Geschlechtseintrag oder Namen möglich.
Der Prozess beginnt mit der Anmeldung der Absicht beim Standesamt. Es folgt eine verpflichtende Wartefrist von drei Monaten, bevor die formelle Erklärung abgegeben werden kann. Das Essener Standesamt verzeichnete zunächst einen starken Ansturm, berichtet mittlerweile aber von einem gleichmäßigen und gut zu bewältigenden Aufkommen.
Bundesweit zeigt das Gesetz bereits deutliche Wirkung: Offizielle Zahlen verzeichnen 10.589 Änderungen des Geschlechtseintrags im Jahr 2024 nach Inkrafttreten des Gesetzes. Allein in Berlin kamen zwischen November 2024 und Oktober 2025 weitere 2.500 Änderungen hinzu, sodass die Gesamtzahl bis Ende 2025 auf über 13.000 stieg.
In Essen warten noch 13 Erklärungen auf ihre Bearbeitung. Die Stadt setzt die Anträge nach dem neuen System um, das frühere Hürden wie Gutachten oder gerichtliche Genehmigungen abschafft.
Das Self-ID-Gesetz hat die rechtliche Anerkennung von Geschlechtsänderungen in Deutschland deutlich vereinfacht. Mit über 13.000 vorgenommenen Anpassungen bundesweit hat es den Prozess zugänglicher gemacht. Standesämter – darunter auch das in Essen – bearbeiten die Erklärungen inzwischen als Teil ihres regulären Dienstbetriebs.