Schweinehalter müssen 2026 strenge Meldefristen für Antibiotika und Bestände einhalten
Schweinehalter müssen 2026 strenge Meldefristen für Antibiotika und Bestände einhalten
Deutsche Schweinehalter stehen zu Beginn des Jahres 2026 vor mehreren wichtigen Meldefristen. Neue Vorschriften und Bewertungen treten in Kraft, die von allen Erzeugern – selbst von Betrieben ohne Tierbestand oder Antibiotikaeinsatz – umgesetzt werden müssen. Die ersten Fristen beginnen bereits Mitte Januar, weitere Verpflichtungen ziehen sich bis in den Sommer hin.
Bis zum 14. Januar müssen Landwirte ihren Antibiotika-Datenbank-Bericht (TAM) für das zweite Halbjahr 2025 einreichen. Dazu gehören Angaben zur Produktionsart und Bestandszahlen. Auch Betriebe, die in diesem Zeitraum keine Antibiotika eingesetzt haben, müssen eine Nullmeldung abgeben.
Es folgt am 15. Januar der HI-Tier-Bestandsbericht, der die Tierzahlen zum 1. Januar aufführt. Auch Betriebe ohne Schweinehaltung sind zur Abgabe einer Nullmeldung verpflichtet.
Für den Tierseuchenfonds (TSF) variieren die Fristen je nach Bundesland, liegen jedoch zwischen dem 17. und 31. Januar. Die Stichtage für diese Meldungen sind auf Anfang Januar festgelegt.
Eine neue QS-Biosicherheitsverordnung ist seit dem 1. Januar in Kraft und führt strengere betriebliche Maßnahmen ein. Die Erzeuger haben eine sechsmonatige Übergangsphase bis zum 1. Juli, um die Änderungen vollständig umzusetzen.
Betriebe, die an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, müssen jährlich eine Bewertung von Stallklima und Tränkwasser durchführen. Der Bericht für die AMTraX-Antibiotikadatenbank ist bis zum 31. Januar 2027 fällig, die TSF-Meldungen bis zum 31. März 2027 und die ITW-Berichte bis zum 31. Mai 2027. Alle Einreichungen erfolgen zentral über bundesweite Plattformen, es gibt keine länderspezifischen Unterschiede.
Die ersten Wochen des Jahres 2026 bringen für Schweinehalter zahlreiche Meldepflichten mit sich – unabhängig von Bestandsgröße oder Antibiotikaeinsatz. Auch die Einhaltung der neuen Biosicherheitsregeln und die ITW-Bewertungen erfordern in den kommenden Monaten besondere Aufmerksamkeit. Versäumte Fristen oder unterlassene Nullmeldungen können mit Sanktionen geahndet werden.
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