Richterliche Entscheidung zum Grundsteueraufkommen löst Aufruhr aus - CDU ruft zur Besonnenheit auf

Richterliche Entscheidung zum Grundsteueraufkommen löst Aufruhr aus - CDU ruft zur Besonnenheit auf
Verwaltungsgerichtsurteil zu Grundsteuer sorgt für Aufruhr – CDU mahnt zur Ruhe
Solingen – Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgesetzten höheren Steuersätze zur Bemessung der Grundsteuer für nichtwohnliche Immobilien in ihren jeweiligen Kommunen verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Folglich sind alle darauf basierenden Grundsteuerbescheide rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 4. Dezember 2025. Die Nachricht hat in der „politischen Landschaft Solingens“ für Wirbel gesorgt.
Ein aktuelles Gerichtsurteil stellt die Grundsteuerbewertung in ganz Nordrhein-Westfalen infrage. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte am 4. Dezember 2025 differenzierte Steuersätze für gewerbliche Immobilien für rechtswidrig. Die Entscheidung löste Reaktionen bei Parteien und Kommunalpolitikern aus – während die einen zu Gelassenheit aufrufen, fordern andere Reformen.
Im Mittelpunkt des Streits stehen die höheren Steuerlasten, die Unternehmen und Gewerbeimmobilien in Städten wie Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen tragen müssen. Kritiker werfen den Kommunen vor, damit gegen das Gebot der Steuergerechtigkeit zu verstoßen, während Befürworter betonen, die Sätze spiegelten lokale wirtschaftliche Erfordernisse wider.
Das Urteil löste umgehend Debatten unter den politischen Lagern aus. Die Freien Demokraten (FDP) begrüßten die Entscheidung und sprachen von einer „längst überfälligen Klarstellung“ zur Steuergerechtigkeit. Die CDU hingegen wies darauf hin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei und möglicherweise angefochten werde.
Der CDU-Finanzexperte Dirk Errestink dämpfte die Eile und verwies auf laufende Rechtsverfahren. Er argumentierte, dass mögliche Anpassungen der Bemessungssätze frühestens 2027 in Kraft treten könnten. Sein Parteikollege Carsten Becker unterstützte diese Haltung und mahnte zu „Verhältnismäßigkeit und Umsicht“ bei der Umsetzung der gerichtlichen Feststellungen. In Solingen sorgte die Nachricht unterdessen für spürbare Unruhe in der Kommunalpolitik. Die CDU kündigte an, das Thema in Fraktion und Stadtrat zu beraten, um die finanzielle Belastung der Bürger zu mildern. Becker verteidigte zwar die ursprüngliche Entscheidung des Landesgesetzgebers, differenzierte Sätze zuzulassen, räumte aber ein, dass eine sorgfältige Prüfung notwendig sei.
Die betroffenen Städte hatten die höheren Abgaben für Gewerbeimmobilien bisher mit Haushaltsnotwendigkeiten begründet. Das Gericht sah darin jedoch eine diskriminierende Praxis und zwingt die Kommunen nun zum Umdenken in ihrer Steuerpolitik.
Bis auf Weiteres schweben die Grundsteuerbescheide in der Schwebe. Sollte das Urteil Bestand haben, müssen die Städte ihre Sätze anpassen oder rechtliche Konsequenzen fürchten. Die von der CDU für 2027 angekündigten Beratungen könnten die künftige Steuerpolitik prägen – doch bis dahin bleiben Unternehmen und Immobilienbesitzer im Unklaren über ihre finanziellen Verpflichtungen.

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