Rheinland-Pfalz erlaubt als erstes Bundesland Wasserbestattungen – NRW bleibt streng
Laila SchomberKeine Flussbestattungen in NRW - Gesetz wird nicht geändert - Rheinland-Pfalz erlaubt als erstes Bundesland Wasserbestattungen – NRW bleibt streng
Rheinland-Pfalz erlaubt als erstes Bundesland Wasserbestattungen – NRW bleibt bei strengen Regeln
Rheinland-Pfalz ist das erste deutsche Bundesland, das Wasserbestattungen zulässt und damit das Verstreuen von Asche in ausgewählten Flüssen gestattet. Währenddessen hält das benachbarte Nordrhein-Westfalen (NRW) an seinen strengen Bestattungsvorschriften fest – eine Entwicklung, die in der Bestattungsbranche für Diskussionen sorgt. Die unterschiedlichen Ansätze spiegeln eine wachsende Debatte über moderne Bestattungspraktiken in Deutschland wider.
In Rheinland-Pfalz ermöglichen jüngste Änderungen im Bestattungsrecht Angehörigen nun, die Asche Verstorbener in bestimmten Gewässern zu verstreuen. Damit ist das Land das einzige in Deutschland, das solche Wasserbestattungen offiziell erlaubt.
Nordrhein-Westfalen hingegen bleibt bei seinen langjährigen Regelungen: Urnen müssen auf Friedhöfen oder auf See beigesetzt werden – allerdings nur in verschlossenen Behältern. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur bestätigte, dass vorerst keine Anpassungen der Vorschriften geplant seien.
Die restriktive Haltung stößt in der Branche auf Kritik. Andreas Ehlert, Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf, forderte die Kommunen auf, zeitgemäßere Grabformen zu prüfen. Bestatter schlagen zudem vor, Friedhöfe zu modernisieren, um Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit zu verbessern.
Anders als in Rheinland-Pfalz sind in NRW auch Baumbestattungen oder Urnenbeisetzungen im privaten Garten nicht erlaubt. Die geltenden Gesetze schreiben vor, dass alle Bestattungen auf offiziellen Friedhöfen stattfinden müssen – alternative Formen bleiben damit ausgeschlossen.
Durch die unterschiedlichen Regelungen zwischen den beiden Ländern gilt NRW in der Region als Ausnahme. Fachleute aus der Bestattungsbranche drängen weiter auf Reformen und argumentieren, dass aktualisierte Vorschriften besser zu modernen Wünschen passen würden. Bis dahin müssen sich Angehörige in NRW an die bestehenden Bestimmungen halten, die Wasser- oder Gartenbestattungen nicht zulassen.