29 April 2026, 18:14

Rheinberg entfernt Glascontainer wegen illegaler Müllentsorgung – Bürger sollen helfen

Schwarzer Müllcontainer mit "Keep Baltimore More Clean"-Text auf dem Gehweg vor einem Gebäude mit Glastüren.

Rheinberg entfernt Glascontainer wegen illegaler Müllentsorgung – Bürger sollen helfen

Rheinberg entfernt drei Altglascontainer wegen wiederholter illegaler Müllentsorgung – Stadt ruft Bürger zur Mithilfe auf

Die Stadt Rheinberg hat drei Altglascontainer aufgrund wiederholter illegaler Müllablagerungen entfernt. Doch das Problem verlagert sich nun auf andere Standorte. Die Behörden fordern die Bürger auf, Verstöße zu melden, da unsachgemäße Müllentsorgung zu Bußgeldern und höheren Kosten für die Kommune führen kann.

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Die Entsorgungsfirma DLB hat die Glascontainer an der Römerstraße, Buchenstraße und Ahornstraße dauerhaft abgebaut. Dennoch hält die illegale Müllentsorgung an den verbleibenden Standorten in der Buchenstraße, Erlenstraße und Römerstraße an. Die Stadt erhält zwar eine feste Vergütung von Der Grüne Punkt für die Reinigung dieser Flächen, doch die steigende Zahl der Verstöße macht die Mittel zunehmend unzureichend.

Die Bürger werden daran erinnert, ihren Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen – entweder in den eigenen Mülltonnen oder gegen eine geringe Gebühr im Abfall- und Energiezentrum Asdonkshof. Eine aktuelle Liste aller Altglascontainer in Rheinberg findet sich auf der Website der Stadt unter www.rheinberg.de. Illegale Müllablagerungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Strafen geahndet werden.

Zeugen von illegalen Müllentsorgungen werden aufgefordert, Vorfälle beim Ordnungsamt Rheinberg oder der Abfallberatung zu melden. Die Stadt will das Problem in den Griff bekommen, bevor die Beseitigungskosten weiter steigen.

Trotz der Entfernung der Container wegen anhaltenden Missbrauchs verlagert sich die Problematik nun auf andere Standorte. Da für die Täter Bußgelder drohen, appellieren die Behörden an die Bürger, die Entsorgungsregeln einzuhalten. Die Meldung von Verstößen hilft, zusätzliche finanzielle Belastungen für den städtischen Entsorgungsdienst zu vermeiden.

Quelle