09 March 2026, 10:13

Rechtswidrige Durchsuchungen bei SPD-Politikerin lösen Ermittlungskrise aus

Zwei Polizeiwagen nebeneinander auf einem Parkplatz geparkt, mit einer Wand und einer Texttafel im Hintergrund.

Interner Kritik an der Staatsanwaltschaft im Menden-Fall - Rechtswidrige Durchsuchungen bei SPD-Politikerin lösen Ermittlungskrise aus

Eine umstrittene Polizeiaktion in Menden hat scharfe Kritik vom Generalstaatsanwalt in Hamm ausgelöst. Im Mittelpunkt des Falls stehen anti-Merz-Graffiti sowie Durchsuchungen bei einer jungen SPD-Politikerin und einem Bekannten von ihr. Einige der Ermittlungsmaßnahmen wurden inzwischen durch gerichtliche Entscheidungen für rechtswidrig erklärt.

Im April hatten Beamte die Wohnung der SPD-Politikerin sowie das Haus der Eltern eines jungen Mannes, den sie kennt, durchsucht. Dabei beschlagnahmten sie einen Laptop, Sprühdosen, USB-Sticks und ein Notizbuch. Die Durchsuchungen standen im Zusammenhang mit Ermittlungen zu Schmierereien, die sich gegen den CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz richteten.

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Die junge Frau wehrte sich später gerichtlich gegen die Durchsuchung ihrer Wohnung – mit Erfolg: Das Landgericht Arnsberg gab ihr recht und erklärte die Maßnahme für unzulässig. Auch der Anwalt des jungen Mannes erstritt in einem ähnlichen Verfahren die Aufhebung der Durchsuchung bei dessen Elternhaus.

Trotz dieser juristischen Rückschläge könnten die bei den Razzien sichergestellten Beweismittel weiterhin in dem laufenden Verfahren verwendet werden. Die forensische Auswertung der beschlagnahmten Digitalgeräte ist noch nicht abgeschlossen. Sowohl die Politikerin als auch der junge Mann bleiben weiterhin Beschuldigte in dem Fall.

Der Generalstaatsanwalt in Hamm prüfte den Umgang mit den Ermittlungen und übt nun Kritik. Er sah keine dringende Notwendigkeit für ein sofortiges Einschreiten und monierte, dass die zuständige Staatsanwältin die Akten vor der Anordnung der Durchsuchungen gründlicher hätte prüfen müssen.

Die Kritik des Generalstaatsanwalts offenbart Mängel in den ursprünglichen Ermittlungen. Zwar haben die gerichtlichen Entscheidungen die Verwendung einiger Beweismittel eingeschränkt, doch das Verfahren geht weiter. Die Behörden müssen nun entscheiden, wie sie mit der noch ausstehenden forensischen Analyse und den laufenden Ermittlungen umgehen.

Quelle