Prozess gegen Kinderpsychiater Winterhoff: Urteil im März erwartet
Prozess gegen Kinderpsychiater Winterhoff endet - Prozess gegen Kinderpsychiater Winterhoff: Urteil im März erwartet
Der Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff steht vor dem Landgericht Bonn wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung vor Gericht. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Vorwürfe, er habe jungen Patientinnen und Patienten ein starkes Beruhigungsmittel ohne ausreichende medizinische Begründung verschrieben. Das Urteil wird am 4. März 2023 erwartet – nach einem Prozess, der sich über mehr als ein Jahr hingezogen hat.
Winterhoff, der auch als Sachbuchautor bekannt ist, sah sich ursprünglich 36 Anklagepunkten im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen gegenüber. Das Gericht trennte später 26 Fälle ab, sodass noch zehn zur Verhandlung stehen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, das Psychopharmakon Pipamperon verschrieben zu haben – ein Medikament, das für unter 18-Jährige nur nach strenger Nutzen-Risiko-Abwägung und mit zugelassener Indikation eingesetzt werden darf.
Laut Anklageschrift erhielten 36 junge Patientinnen und Patienten unter Winterhoffs Behandlung Pipamperon. Zudem wird ihm vorgeworfen, die Eltern nicht ausreichend über mögliche Nebenwirkungen oder alternative Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt zu haben. Winterhoff bestreitet seit Prozessbeginn jede Schuld und betont, stets nur im Interesse seiner Patientinnen und Patienten gehandelt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Der Prozess, der vor über einem Jahr begann, nähert sich nun seinem Ende.
Die Urteilsverkündung ist für den 4. März 2023 angesetzt. Bei einer Verurteilung droht Winterhoff eine lange Haftstrafe wegen der Verschreibung von Medikamenten außerhalb der zugelassenen Richtlinien. Die Entscheidung wird zeigen, ob seine Behandlung junger Patientinnen und Patienten als strafbare Fahrlässigkeit zu werten ist.
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