Polizei NRW gibt gravierende Barriere-Mängel auf ihrer Website zu
Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat auf ihrer Website mehrere Mängel bei der Barrierefreiheit eingeräumt. Zwar erfüllt sie einige Standards, doch bestehen weiterhin erhebliche Probleme für Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen. Die Seite entspricht nur teilweise den Vorgaben der BITV 2.0 und den WCAG 2.1-Richtlinien der Stufe AA.
Die Barrierefreiheitserklärung der Website orientiert sich zwar am Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der BITV 2.0, doch viele Funktionen erfüllen diese Anforderungen nicht.
Videos ohne Ton verfügen weder über alternative Texte noch über Audiodeskriptionen. Bei Audio-Dateien fehlen Transkripte oder textbasierte Versionen. Dadurch ist der Inhalt für Nutzer, die auf Screenreader oder Untertitel angewiesen sind, schwerer zugänglich.
Auch strukturell weist die Website Probleme auf: Absätze sind mit div- oder Zeilenumbruch-Tags statt mit korrekter
-Auszeichnung umgesetzt. Überschriften springen in der Hierarchie, was die logische Navigation erschwert. Listen werden mit div-Elementen statt mit den vorgesehenen Listen-Tags erstellt.
Bilder und Grafiken sind zwar oft mit Alternativtexten versehen, doch sind diese mitunter unpassend oder in der falschen Sprache verfasst. Bei Videos existieren zwar Untertitel, die Steuerung zum Ein- und Ausschalten ist jedoch schlecht sichtbar. Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet, sodass ihre Struktur für assistive Technologien unklar bleibt.
Die Polizei Nordrhein-Westfalen räumt diese Lücken in der Barrierefreiheit ein. Nutzer mit Behinderungen könnten daher weiterhin auf Hindernisse stoßen, wenn sie auf Informationen zugreifen möchten. In der Erklärung werden die Bereiche benannt, die verbessert werden müssen, um die vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.






