NRW schafft Bürokratie bei Schulbuchbeschaffung ab – mehr Freiheit für Kommunen ab 2026
Kirsten HentschelNRW schafft Bürokratie bei Schulbuchbeschaffung ab – mehr Freiheit für Kommunen ab 2026
Nordrhein-Westfalen reformiert Schulbuchbeschaffung: Weniger Bürokratie, mehr kommunale Freiheit
Nordrhein-Westfalen hat seine Gemeindeordnung aktualisiert, um die Beschaffung von Schulbüchern zu reformieren. Die neuen Regelungen, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten, sollen Bürokratie abbauen und den Kommunen mehr Spielraum einräumen. Vertretern des regionalen Buchhandels zufolge vereinfachen die Änderungen die Vergabeverfahren – eine Entwicklung, die in der Branche auf Zustimmung stößt.
Die Landesregierung hat mit dem neuen Paragrafen § 75a der Gemeindeordnung die bisherige Pflicht abgeschafft, dass Kommunen bei der Schulbuchbeschaffung die Unterschwellenvergabeverordnung oder zusätzliche haushaltsrechtliche Vergaberegeln beachten müssen. Stattdessen gelten nun allgemeine Vergabegrundsätze, die durch kommunale Satzungen flexibel angepasst werden können.
Ab 2026 steigt die EU-weite Schwellenwertgrenze für Unterschwellenvergaben auf 216.000 Euro netto. Anders als bisher legt das neue Gesetz keine starren Betragsgrenzen oder festgelegte Verfahren fest. Kommunen können demnach Aufträge bis zu diesem Betrag ohne strenge Formalitäten direkt vergeben.
Anke Naefe, Beraterin der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen im Börsenverein des Deutschen Buchhandels, erläutert die Neuerungen. Der Verband ruft Buchhandlungen dazu auf, sich aktiv mit Schulen und Kommunalverwaltungen auszutauschen, um praxisnahe Lösungen zu entwickeln, die sowohl Lieferanten als auch Bildungseinrichtungen entlasten.
Obwohl die Reform mehr Flexibilität verspricht, bleibt die konkrete Umsetzung noch offen. Da Kommunen eigene Satzungen erlassen können, könnte der Ansatz in der Praxis regional unterschiedlich ausfallen.
Mit dem 1. Januar 2026 treten die Änderungen vollständig in Kraft und heben landesweite Vergabebeschränkungen auf. Schulen und Kommunalverwaltungen erhalten damit mehr Gestaltungsfreiheit bei der Schulbuchbeschaffung – ein Schritt, der den Prozess beschleunigen und lokale Buchhändler durch weniger Verwaltungsaufwand entlasten soll.






