NRW führt Punktesystem für ökologische Bewertung von Solarparks ein
Laila SchomberNRW führt Punktesystem für ökologische Bewertung von Solarparks ein
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht Leitfaden zur ökologischen Bewertung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Leitfaden für die Bewertung der ökologischen Auswirkungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorgelegt. Darin wird ein Punktesystem eingeführt, das eine einheitliche Klassifizierung verschiedener Flächen dieser Anlagen im gesamten Bundesland ermöglichen soll.
Nordrhein-Westfalen plant einen deutlichen Ausbau der Photovoltaik-Kapazitäten. Die derzeitigen 13,21 Gigawatt könnten bis 2030 auf 21 bis 27 Gigawatt steigen, mit einem Ziel von 50 Gigawatt bis 2040. Der Leitfaden zielt darauf ab, die Berechnung von Ausgleichsmaßnahmen für diese Projekte zu standardisieren.
Das Bewertungssystem reicht von null bis fünf Punkten. Vollständig versiegelte Flächen wie Zufahrtswege erhalten null Punkte und erfordern einen vollständigen ökologischen Ausgleich. Teilversiegelte Bereiche, etwa Schotterwege, sowie die Flächen direkt unter den Solarmodulen werden mit einem Punkt bewertet und damit ökologisch gleichgestellt mit Schotterwegen. Die Zwischenräume zwischen den Modulreihen werden anhand ihres Zielbiotops beurteilt, wobei Abzüge im ökologischen Saldo möglich sind.
Für naturnahe Gestaltungsansätze empfiehlt die Behörde Reihenabstände von mindestens fünf Metern. Zudem rät sie zu Modultischen mit einer Unterkantenhöhe von mindestens 0,8 Metern und zu fundamentfreien Konstruktionen. Der Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen hat jedoch Bedenken geäußert. Er hinterfragt die wissenschaftliche Grundlage der Bewertung und kritisiert, dass die Einstufung der Flächen unter und zwischen den Modulen zu niedrig angesetzt sei.
Der Leitfaden legt erstmals verbindliche Kriterien fest und bietet damit Entwicklern und Genehmigungsbehörden einen Rahmen. Seine Umsetzung wird maßgeblich beeinflussen, wie künftige Photovoltaikprojekte in der Region Energieerzeugung und ökologische Belange in Einklang bringen.
