Niederkrüchten führt Tempo 30 auf der Hauptstraße wegen Lärmbelastung ein
Laila SchomberNiederkrüchten führt Tempo 30 auf der Hauptstraße wegen Lärmbelastung ein
Ein 300 Meter langer Abschnitt der Hauptstraße in Niederkrüchten wird bald ein reduziertes Tempolimit von 30 km/h erhalten. Die Entscheidung erfolgte nach einem Antrag der Gemeinde beim Kreis Viersen, der sich auf Lärmbeschwerden von Anwohnern berief. Betroffen ist der Bereich zwischen der Heinrichsstraße und der Adam-Houx-Straße, der Teil der Landesstraße L 372 ist.
Die Gemeinde hatte die Herabsetzung zunächst aufgrund von Beschwerden der Bewohner beantragt. Anders als in typischen Fällen war hier kein Nachweis einer unmittelbaren Gefahr erforderlich, da im betroffenen Bereich bereits ein Fußgängerüberweg existiert. Stattdessen stützte sich der Antrag auf Daten zur Lärmbelastung und akustische Gutachten.
Der Kreis Viersen genehmigte die Maßnahme und bestätigte damit die neue Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Straßenbau NRW, zuständig für den Unterhalt und die Regulierung der L 372, wird in den kommenden Wochen die notwendigen Anpassungen an der Straße vornehmen. Neben dem Tempolimit plant Niederkrüchten zudem die Einrichtung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs an der nahegelegenen Mönchengladbacher Straße. Eine vorläufige Vereinbarung sieht zudem weitere Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Hauptstraße vor, falls künftige Lärmmessungen dies erfordern sollten.
Die neue 30er-Zone wird sich über einen 300 Meter langen Abschnitt der Hauptstraße erstrecken. Straßenbau NRW wird die Änderungen in Kürze umsetzen, nachdem der Kreis Viersen die Genehmigung erteilt hat. Die Entscheidung trägt sowohl den Anliegen der Anwohner als auch den übergeordneten Verkehrsplanungen in der Region Rechnung.