Neue EU-Regeln ab Oktober: So schützt das VoP-System vor Überweisungsbetrug
Laila SchomberNeue EU-Regeln ab Oktober: So schützt das VoP-System vor Überweisungsbetrug
Ab Oktober gelten neue EU-Regeln für Banküberweisungen. Das sogenannte „Verification of Payee“-(VoP)-System soll Betrug verhindern, indem es prüft, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Betroffen sind fast alle Euro-Überweisungen – auch Echtzeittransaktionen.
Ab dem 9. Oktober müssen Banken vor der Freigabe einer Zahlung den Namen und die Kontodetails des Empfängers abgleichen. Stimmen die Angaben überein, wird die Überweisung ausgeführt. Bei Abweichungen erhält der Kunde eine Warnung und muss selbst entscheiden, ob er den Vorgang fortsetzt.
Echtzeitüberweisungen werden ab Oktober bei allen Finanzinstituten verfügbar sein, allerdings können Banken dafür zusätzliche Gebühren erheben. Laut den neuen Vorschriften haften Kunden, die eine Warnung ignorieren und die Überweisung dennoch durchführen, für etwaige Verluste – es sei denn, die Bank hat zuvor eine Übereinstimmung bestätigt.
Betrüger locken Opfer häufig mit gefälschten E-Mails oder Jobangeboten, um an Geld oder Daten zu gelangen. Viele Betrugsmaschen zielen darauf ab, Zahlungen auf falsche Konten umzuleiten. Bisher haben Opfer kaum eine Chance, gestohlenes Geld zurückzuerhalten – eine rechtliche Grauzone in der EU macht es möglich. Banken erstatten Betrugsschäden nur, wenn Kunden alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten haben und keine Schuld trifft.
Das neue System bietet einen zusätzlichen Schutz vor Betrug. Kunden müssen jedoch mit Gebühren für Echtzeitüberweisungen rechnen und Warnungen ernst nehmen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Mit dem Kontenvergleich der BaFin können Verbraucher Kosten und Leistungen von Girokonten in Deutschland vergleichen.






