Marl beschleunigt Projekte durch neue Euro-Vergaberegeln ab 2026
Neues Gesetz erleichtert Beschaffung für die Marler Stadtverwaltung
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Nordrhein-Westfalen eine grundlegende Reform des Euro-Vergaberechts in Kraft. Die Stadt Marl will die neuen Möglichkeiten nutzen, um Beschaffungsvorgänge und damit Projekte zu beschleunigen. Künftig kann die Verwaltung Aufträge bis zu einem Wert von 25.000 Euro ohne das bisher erforderliche Euro-Vergabeverfahren vergeben. Die entsprechende Satzung wurde vom Rat in seiner zweiten Sitzung beschlossen.
Marls Stadtrat hat Maßnahmen ergriffen, um Bürokratie abzubauen und die Unterstützung für lokale Initiativen zu stärken. Am 10. Dezember 2025 billigten die Ratsmitglieder eine neue Verordnung, die die Vergabe von Aufträgen erleichtert. Die Änderungen sehen zudem zusätzliche Mittel für Jugendhilfe und ehrenamtliche Projekte vor.
Bürgermeister Thomas Terhorst bezeichnete den Schritt als „entscheidend, um überflüssige Hürden abzubauen“. Die Reformen sind Teil umfassender Änderungen des Euro-Vergaberechts in Nordrhein-Westfalen, die 2026 in Kraft treten.
Die neue Beschaffungssatzung wurde in der zweiten Ratssitzung am 10. Dezember 2025 verabschiedet. Künftig darf die Marler Verwaltung Aufträge bis zu 25.000 Euro direkt vergeben – ohne Euro-Ausschreibungsverfahren. Andrea Baudek, technische Beigeordnete der Stadt, betonte, dass dadurch etwa die Hälfte aller bisherigen Ausschreibungen entfallen könnte.
Die Änderungen passen sich an die landesweiten Euro-Reformen an, die am 1. Januar 2026 greifen. Marl will das erleichterte Verfahren nutzen, um Projekte zu beschleunigen und Verzögerungen zu minimieren.
Neben der Beschaffung bewilligte der Rat zudem 110.000 Euro für freie Träger der Jugendhilfe – vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung nach § 82 der Gemeindeordnung. Weitere 11.620 Euro fließen in die Förderung von Selbsthilfegruppen und unterstreichen damit das Engagement der Stadt für ehrenamtliches Wirken.
Ein weiterer wichtiger Beschluss war die Wiedereinrichtung des Inklusionsbeirats. Dieses Gremium wird sich für Menschen mit Behinderungen sowie von Behinderung bedrohte Bürger:innen einsetzen und als Ansprechpartner für Politik und Verwaltung fungieren. Zur Vorsitzenden wurde Tanja Laerbusch gewählt.
Die neuen Euro-Vergaberegeln treten Anfang 2026 parallel zu den Landesreformen in Kraft. Direktvergaben bis 25.000 Euro sollen Marl helfen, Vorhaben zügiger umzusetzen und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Gleichzeitig spiegeln der Inklusionsbeirat und die Aufstockung der Mittel für Jugend- und Ehrenamtsförderung das soziale Engagement des Rates wider.