26 March 2026, 20:12

Luxusauto in Witten beschlagnahmt: 109 Dezibel und manipulierte Software

Schwarzer Sportwagen auf einer Rennstrecke mit einem "Yokohama"-Schild im Hintergrund, umgeben von Verkehrskegeln, Gras und einem Zaun, mit einem Lautsprecher im Vordergrund.

Luxusauto in Witten beschlagnahmt: 109 Dezibel und manipulierte Software

Luxuswagen in Witten beschlagnahmt – Lärmpegel weit über dem gesetzlichen Limit

In Witten wurde ein Hochleistungsfahrzeug sichergestellt, nachdem es durch extrem hohe Lärmemissionen aufgefallen war – weit über den zulässigen Grenzwerten. Das Auto, das zudem in einer absoluten Halteverbotszone abgestellt war, zog die Aufmerksamkeit der Behörden auf sich. Spätere Ermittlungen ergaben den Verdacht einer Manipulation der Motorsteuerungssoftware.

Der Vorfall ereignete sich in der Holbeinstraße, wo das Fahrzeug in einem gesperrten Bereich abgestellt worden war. Als Beamte es überprüften, maßen sie einen Lärmpegel von 109 Dezibel – deutlich über den erlaubten 82 dB. Der Besitzer argumentierte, der laute Motor sei schlicht eine Folge des Biturbo-Designs.

Die Behörden wurden jedoch stutzig, als sie Anzeichen dafür fanden, dass das Steuergerät des Motors mit optimierter Software verändert worden war. Daraufhin wurde das Fahrzeug sofort beschlagnahmt. Zudem wurde dem Besitzer die Hauptuntersuchungsplakette entzogen, sodass das Auto bis zur Behebung der Mängel nicht mehr im Straßenverkehr zugelassen ist.

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Dem Fahrer drohen nun verwaltungsrechtliche Konsequenzen. Nach deutscher Verkehrsordnung kann das Überschreiten der Lärmgrenzen zum Entzug der Betriebserlaubnis, einem Fahrverbot und Geldstrafen zwischen 10 und 80 Euro führen. Zusätzlich können gemäß Straßenverkehrsordnung weitere Bußgelder fällig werden, etwa 108,50 Euro für Lärmbelästigung.

Das Auto bleibt vorerst in Polizeigewahrsam, während der Besitzer die rechtlichen Folgen klären muss. Ohne gültige Hauptuntersuchung darf das Fahrzeug nicht bewegt werden, bis das Lärmproblem behoben ist. Die Behörden betonten, dass solche Veränderungen nicht toleriert werden.

Quelle