Lünen stellt Stadtverwaltung über die Feiertage komplett ein
Stadtverwaltung über die Neujahrsfeiertage geschlossen – regulärer Betrieb ab 5. Januar
Die Stadtverwaltung Lünen gibt bekannt, dass das Rathaus und alle weiteren kommunalen Einrichtungen am 29. und 30. Dezember sowie am 2. Januar geschlossen bleiben. In dieser Zeit stehen keine regulären Dienstleistungen zur Verfügung. Das Standesamt bietet jedoch einen Notdienst für Sterbefälle an.
Die Stadtverwaltung Lünen wird über die Neujahrsfeiertage ihren Betrieb einstellen. Sämtliche Dienststellen, darunter das Rathaus und alle kommunalen Gebäude, bleiben am 29. und 30. Dezember sowie am 2. Januar geschlossen. Einige Services ruhen bereits früher; nur ein eingeschränkter Notdienst steht zur Verfügung.
Die Stadtverwaltung Lünen – inklusive Rathaus und aller städtischen Standorte – bleibt bis zum 5. Januar geschlossen. An diesem Tag wird der reguläre Betrieb wiederaufgenommen. Während der Schließzeit entfallen sämtliche Standarddienstleistungen.
Bürgerinnen und Bürger sollten sich frühzeitig darauf einstellen, dass die meisten städtischen Angebote erst ab dem 5. Januar wieder verfügbar sind. Ausgenommen davon sind lediglich dringende Sterbefallmeldungen beim Standesamt. Der volle Service – einschließlich Bibliotheken und Archive – startet zu Beginn des neuen Jahres wieder.