Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht kippt Urteil und ordnet Neuprüfung an
Linus JesselNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht kippt Urteil und ordnet Neuprüfung an
Rechtsstreit um Wohnungsumbau nahe Kölner Volksbühne nimmt neue Wendung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt des Streits stehen Lärmbelastungen und die langjährigen Betriebsrechte des Theaters.
Ausgelöst wurde der Konflikt, als ein Anwohner die Genehmigung für den Umbau angrenzender Räume in eine Wohnung beantragte. Im Juni 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens in Münster zunächst dem Verein Freie Volksbühne recht gegeben, der gegen die Baugenehmigung geklagt hatte. Die Richter urteilten, dass der vom Theater ausgehende Lärm die zulässigen Grenzwerte überschreite und der Umbau daher nicht realisierbar sei.
Der Anwohner legte Berufung ein, woraufhin das Bundesverwaltungsgericht den Fall aufgriff. Die Leipziger Richter kritisierten, dass die Münsteraner Entscheidung zu stark auf Lärmmessungen gestützt worden sei, ohne alle relevanten Aspekte ausreichend zu würdigen. Sie ordneten eine erneute Bewertung an, bei der sowohl die bestehenden Rechte des Theaters als auch die Pläne des Anwohners angemessen berücksichtigt werden müssen.
Der Verein Freie Volksbühne beruft sich weiterhin auf seine seit Langem gesetzlich geschützten Betriebsrechte. Der Fall geht nun zurück nach Münster, wo weitere Beweise und Argumente geprüft werden, bevor eine endgültige Entscheidung fällt.
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zieht sich der Streit weiter hin. Die neue Prüfung muss die geschützten Aktivitäten des Theaters gegen den geplanten Wohnungsumbau abwägen. Das Ergebnis wird zeigen, ob die Baugenehmigung erteilt werden kann oder zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind.






