Landtag reformiert Ordnungsbehördengesetz: Mehr Rechte für lokale Einsatzkräfte
Kirsten HentschelLandtag reformiert Ordnungsbehördengesetz: Mehr Rechte für lokale Einsatzkräfte
Der Landtag hat eine Reform des Ordnungsbehördengesetzes verabschiedet. Die Änderungen zielen darauf ab, die Vorschriften zu modernisieren und den örtlichen Ordnungsdiensten klarere Handlungsrichtlinien an die Hand zu geben.
Das neue Gesetz sieht eine Ausweitung des Einsatzes von Körperkameras für kommunale Ordnungskräfte vor. Eine Voraufzeichnungsfunktion speichert automatisch kurze Sequenzen, sobald sich Situationen zuspitzen. Damit sollen das Vertrauen der Mitarbeiter gestärkt und sie besser vor Respektlosigkeit, Bedrohungen oder Gewalt geschützt werden.
Die Reform räumt den lokalen Behörden, wie etwa dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOS) in Mönchengladbach, zudem erweiterte Befugnisse ein. Beamte können nun langfristige Platzverweise gegen Personen verhängen, die den öffentlichen Raum stören, andere belästigen oder gefährliche Zustände schaffen. Die Stadt begrüßt die Entscheidung, da sie dem KOS ermöglicht, wiederkehrende Probleme in Brennpunktgebieten wirksamer anzugehen.
Die Landtagsabgeordneten Vanessa Odermatt und Jochen Klenner sind überzeugt, dass die Neuerungen die Arbeit des KOS verbessern und die öffentliche Sicherheit erhöhen werden. Die örtliche CDU hat zugesagt, die Umsetzung der neuen Maßnahmen zügig und konsequent voranzutreiben.
Das überarbeitete Gesetz schafft klarere Regeln und stärkt die Handlungsmöglichkeiten der Ordnungsdienste. Gleichzeitig soll es den Schutz der Einsatzkräfte verbessern und die Ordnung im öffentlichen Raum wahren. Die Reformen sollen nach zügiger Umsetzung durch die Kommunen in Kraft treten.






