Kölner Unternehmer scheitert mit Klage gegen Cannabis-Pflanzenverkauf
Mark BolnbachGericht bestätigt Verbot des Handels mit Cannabis-Sämlingen - Kölner Unternehmer scheitert mit Klage gegen Cannabis-Pflanzenverkauf
Ein Kölner Unternehmer hat einen Rechtsstreit um den Verkauf von getopften Cannabis-Jungpflanzen verloren. Die Stadt hatte den Handel verboten mit der Begründung, dieser verstoße gegen das deutsche Cannabisgesetz. Das Gericht bestätigte das Verbot und urteilte, dass getopfte Jungpflanzen nicht als legale Stecklinge im Sinne des Gesetzes gelten.
Der Geschäftsmann, der in Köln ein auf Cannabis spezialisiertes Unternehmen betreibt, hatte die getopften Pflanzen verkauft. Nach dem Cannabisgesetz dürfen jedoch nur eingetragene Anbauvereine Stecklinge – nicht aber vollständig getopfte Pflanzen – abgeben. Die Kölner Behörden griffen ein und untersagten den Verkauf mit Verweis auf die Rechtswidrigkeit.
Das Gericht schloss sich der Position der Stadt an. Es stellte klar, dass getopfte Jungpflanzen unter die Definition von Cannabis selbst fallen und daher nicht kommerziell vertrieben werden dürfen. Das Gesetz erlaubt zwar den nicht-kommerziellen, regulierten Anbau für den Eigenbedarf, erfasst aber nicht den Handel mit Jungpflanzen.
Dem Unternehmer bleibt nun die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Sollte er diesen Schritt wählen, würde der Fall vor das Oberverwaltungsgericht Münster in Nordrhein-Westfalen gelangen.
Die Entscheidung unterstreicht die Grenzen der Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Nur eingetragene Vereine dürfen Stecklinge abgeben, während der kommerzielle Verkauf von getopften Jungpflanzen weiterhin verboten bleibt. Das Urteil lässt dem Unternehmer eine mögliche Berufung als nächsten rechtlichen Schritt.






