03 April 2026, 00:16

Karim Adeyemi droht Strafe wegen verbotener Waffen im Besitz

Ein professioneller Fußballspieler in einem orangen Trikot und Fußballhandschuhen kickt einen Fußball auf einem grünen Feld mit einem Netz und einer Texttafel im Hintergrund.

Karim Adeyemi droht Strafe wegen verbotener Waffen im Besitz

Karim Adeyemi, der 23-jährige Stürmer von Borussia Dortmund, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, nachdem er angeblich verbotene Gegenstände bei sich geführt haben soll. Gegen ihn wurde ein Strafbefehl nach dem deutschen Waffengesetz erlassen, weil er einen Schlagring und einen Elektroschocker besessen haben soll. Die Strafe in Höhe von 60 Tagessätzen wurde am 30. Oktober rechtskräftig.

Der Fall wurde bekannt, ohne dass Adeyemi weder Nationaltrainer Julian Nagelsmann noch DFB-Direktor Rudi Völler informiert hatte. Völler bezeichnete den Vorfall später als eine "dumme Dummheit", wie sie junge Menschen oft begehen. Er merkte zudem an, dass Adeyemi wohl gehofft habe, die Angelegenheit bleibe privat.

Innerhalb der Mannschaft des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) soll sich Adeyemi laut Berichten einwandfrei verhalten haben. Völler bestätigte, dass das Thema in ruhigen Gesprächen mit seinem Verein, Borussia Dortmund, geklärt werde.

Deutsche Gerichte haben in der Vergangenheit ähnliche Fälle mit Sportlern – insbesondere Kämpfern aus Kampfsportarten wie MMA oder Boxen – fallenlassen. Wenn ein berechtigter sportlicher Zweck, etwa Training oder Selbstverteidigung, nachgewiesen werden konnte, wurden Anklagen oft nicht weiterverfolgt. Beispiele hierfür sind Urteile von Gerichten in München und Berlin, bei denen kein unrechtmäßer Besitz festgestellt wurde und keine Strafen verhängt wurden.

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Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig, sodass Adeyemi die Geldstrafe zahlen muss. Borussia Dortmund und der DFB werden die Angelegenheit intern aufarbeiten. Frühere juristische Präzedenzfälle deuten darauf hin, dass Sportler in ähnlichen Fällen manchmal straffrei blieben, wenn ein nachvollziehbarer sportlicher Grund vorlag.

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