Gynäkologe kämpft gegen Abtreibungsverbot in katholischem Krankenhaus – Berufung eingereicht

Chefärztin vs. Klinik: Anhaltender Streit um Abtreibungsverbot - Gynäkologe kämpft gegen Abtreibungsverbot in katholischem Krankenhaus – Berufung eingereicht
Ein viel beachteter Rechtsstreit um Abtreibungsrechte in Deutschland wird im kommenden Jahr fortgesetzt. Der leitende Gynäkologe Joachim Volz legt Berufung gegen ein Gerichtsurteil ein, das das strikte Abtreibungsverbot eines katholischen Krankenhauses in medizinisch notwendigen Fällen bestätigte. Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt – tausende Menschen protestierten in Lippstadt gegen die Einschränkungen.
Ausgelöst wurde der Konflikt, als Volz die Krankenhauspolitik des Trägers anfocht, die Abbrüche selbst bei schweren fetalen Fehlbildungen untersagt. Er argumentiert, das Verbot untergrabe die ärztliche Entscheidungsfreiheit, Patientenrechte und geltendes deutsches Recht. Das Krankenhaus hingegen beruft sich auf sein Weisungsrecht als Arbeitgeber und hält an den Restriktionen fest.
Ein erstes Arbeitsgericht wies Volz’ Klage ab, doch er hat inzwischen Berufung eingelegt. Das Landesarbeitsgericht Hamm wird den Fall am 5. Februar 2026 in einer mündlichen Verhandlung neu verhandeln. Bis dahin bleibt dem Gynäkologen untersagt, in dem Krankenhaus oder seiner Privatpraxis Abbrüche durchzuführen – mit Ausnahme extrem eng gefasster Ausnahmefälle.
Die öffentliche Unterstützung für Volz wächst stetig. Seine Petition unter dem Titel "Ich bin Arzt – Meine Hilfe ist keine Sünde!" hat bereits über 292.000 Unterschriften gesammelt. Zudem demonstrierten kürzlich mehr als 2.000 Menschen in Lippstadt gegen die Abtreibungsbeschränkungen des Krankenhauses.
Die anstehende Berufungsverhandlung wird entscheiden, ob das Abtreibungsverbot des Krankenhauses Bestand hat oder ob Ärztinnen und Ärzte wie Volz mehr Handlungsfreiheit in der Patientenversorgung erhalten. Die Entscheidung könnte auch Signalwirkung für konfessionell gebundene Krankenhäuser in Deutschland haben, die künftig ihre institutionellen Richtlinien stärker mit rechtlichen und ethischen Pflichten in Einklang bringen müssten.

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