Gericht stoppt Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter – Verlegung rechtswidrig
Laila SchomberGericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter – Verlegung rechtswidrig
Ein Gericht hat die Pläne gestoppt, akademische Studiengänge vom Standort Höxter an andere Campusstandorte zu verlegen. Das Verwaltungsgericht Minden urteilte, dass die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) mit ihrer Entscheidung gegen geltendes Recht verstoßen habe. Das Urteil bestätigte zudem, dass das vorherige Einschreiten des Landes rechtmäßig und durch das Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen gedeckt war.
Die Hochschule hatte angekündigt, die Lehre in Höxter vollständig einzustellen und die Studienangebote nach Detmold oder Lemgo zu verlegen. Das Gericht bewertete diesen Beschluss jedoch als rechtswidrig, da der Standort Höxter ausdrücklich in der Landesgesetzgebung verankert ist. Eine vollständige Schließung eines Campus falle nicht in die Entscheidungsbefugnis der Hochschule, hieß es in der Begründung.
Die Landesregierung hatte zuvor einen klaren Nutzungsplan für den Standort Höxter gefordert. Nach dem Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen muss die TH OWL vor etwaigen Änderungen ein tragfähiges Nutzungskonzept vorlegen. Die Hochschule hatte argumentiert, die Verlegung sei Teil ihrer strategischen Entwicklung, mit dem Ziel, Höxter zu einem Gemeinwohl-Campus umzugestalten, der Technik und Sozialwissenschaften verbindet.
Mit dem aktuellen Urteil wird der Hochschule nun untersagt, den Standort ohne Erfüllung der gesetzlichen Auflagen aufzugeben. Die Richter betonten, dass der Campus Höxter aufgrund seines geschützten Status im Landesrecht nicht vollständig geschlossen werden dürfe.
Das Urteil zwingt die TH OWL, ihre Pläne für Höxter neu zu überdenken. Künftige Verlegungen von Studiengängen erfordern ein rechtlich einwandfreies Konzept für den Standort. Die Aufsicht durch die Landesregierung bleibt bestehen und sichert so die weitere Rolle Höxters im Hochschulsystem Nordrhein-Westfalens.






