Gericht stellt Verfahren gegen Ex-AfD-Politiker Gunnar Beck ein

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Zwei Polizeibeamte stehen vor einem Rednerpult, einer Tafel mit Symbolen und Text, einer Fahne, einem Stand, einem Tisch, wobei einer der Beamten Papiere hält und in ein Mikrofon spricht.

Gericht stellt Verfahren gegen Ex-AfD-Politiker Gunnar Beck ein

Ein deutsches Gericht hat alle schweren Vorwürfe gegen Gunnar Beck, ehemaliges AfD-Mitglied des Europäischen Parlaments, fallengelassen. Das Verfahren, das 2022 eingeleitet worden war, umfasste zunächst schwere Anschuldigungen wegen Raubes, Diebstahls und Körperverletzung. Nach einem langwierigen Rechtsstreit kam das Gericht in Neuss zu dem Schluss, dass die Beweislage die Vorwürfe nicht stütze.

Die Ermittlungen gegen Beck begannen vor zwei Jahren, als die Staatsanwaltschaft ihm Raub, Diebstahl und Körperverletzung vorwarf. Im Mittelpunkt stand ein Schal, den die Behörden zunächst als gestohlen einstuften. Beck behauptete jedoch stets, das Accessoire legal in Großbritannien erworben zu haben – ein Diebstahl konnte nie nachgewiesen werden.

Im Laufe der Zeit wurden die Anklagepunkte zurückgestuft: Zunächst auf geringfügigen Diebstahl, später auf verbale Widerstandshandlung gegen die Staatsgewalt. Schließlich verwarf das Gericht alle schweren Vorwürfe mit der Begründung, es gebe keine Beweise für gestohlene Ware oder gewalttätiges Verhalten. Übrig blieb lediglich ein geringfügiger Strafbefehl wegen angeblichen verbalen Widerstands gegen Polizeibeamte.

Beck hatte während des gesamten Verfahrens betont, der Fall basiere auf Falschdarstellungen und gefälschten Beweisen. Seine Partei, die AfD, kritisierte die juristische Verfolgung als Teil einer breiteren "Lawfare"-Strategie – also den gezielten Einsatz rechtlicher Mittel, um politische Gegner zu diffamieren. Seitens deutscher Behörden wurde das Verfahren gegen ihn 2024 nicht wiederaufgenommen.

Mit der Einstellung des Verfahrens hat Beck keine weiteren rechtlichen Konsequenzen aus den ursprünglichen Vorwürfen zu befürchten. Die Gerichtsentscheidung bestätigt, dass ihm keine gestohlenen Gegenstände zugeordnet werden konnten und die Anklage die Anfangsvorwürfe nicht belegen konnte. Als einzig verbleibender Punkt bleibt eine geringfügige Strafe wegen des Vorwurfs des verbalen Widerstands.

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