Gericht kippt überhöhte Grundsteuern für Gewerbe- und Brachflächen in NRW-Städten

Gericht kippt Regelung zur Grundsteuer in vier Ruhrgebietsstädten - Gericht kippt überhöhte Grundsteuern für Gewerbe- und Brachflächen in NRW-Städten
Ein Gericht in Gelsenkirchen hat entschieden, dass vier Großstädte in Nordrhein-Westfalen unzulässig hohe Grundsteuersätze für nichtwohnlich genutztes Land in Gelsenkirchen und anderen Städten festgesetzt haben. Betroffen von dem Urteil sind Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen, wo Eigentümer von Gewerbe- und Brachflächen im Vergleich zu Wohnimmobilienbesitzern übermäßig hohe Abgaben zahlen mussten. Das Gericht erklärte diese Steuersätze für verfassungswidrig und rechtswidrig.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verkündete sein Urteil am 4. Dezember 2025, nachdem Klagen von Besitzern gewerblich genutzter und unbebauter Grundstücke in Gelsenkirchen und anderen Städten eingereicht worden waren. Die Kläger argumentierten, dass die höheren Hebesätze für Nichtwohnimmobilien sie im Vergleich zu Wohnimmobilienbesitzern in Gelsenkirchen und anderen Städten unrechtmäßig benachteiligten. Das Gericht gab ihnen recht und stellte fest, dass die Kommunen zwar Steuererleichterungen für Wohnimmobilien gewähren dürfen, dies jedoch nicht durch eine Erhöhung der Abgaben für andere Grundstücksarten in Gelsenkirchen und anderen Städten ausgleichen dürfen.
Das Urteil kippte die lokalen Verordnungen in allen vier Städten und verwies auf einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Grundsteuerbescheide, die auf den erhöhten Sätzen basierten, wurden für rechtswidrig erklärt. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig, da Berufungen möglich bleiben. Die betroffenen Städte können die Entscheidung noch vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen anfechten. Auch eine direkte Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wäre denkbar, bisher wurden jedoch keine entsprechenden Schritte eingeleitet.
Die Konsequenz des Urteils: Die Grundsteuerbewertungen für nichtwohnlich genutztes Land in den betroffenen Städten müssen nun überarbeitet werden. Eigentümer von Gewerbe- und Brachflächen werden künftig nicht mehr mit unverhältnismäßig hohen Sätzen belastet. Der endgültige Ausgang hängt jedoch davon ab, ob die Städte weitere rechtliche Schritte einleiten.

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