15 April 2026, 08:12

Gericht erlaubt Mehrfachgebote für Solaranlagen – Bundesnetzagentur muss Praxis ändern

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Gericht erlaubt Mehrfachgebote für Solaranlagen – Bundesnetzagentur muss Praxis ändern

Deutsche Ausschreibungsregeln für Solaranlagen vor Gericht: Mehrfachgebote für Standorte erlaubt

Die Ausschreibungsregeln für Solarprojekte in Deutschland sind wegen der Handhabung von Geboten für Freiflächenanlagen rechtlich angefochten worden. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf klärte nun, dass mehrere Gebote für denselben Standort zulässig sind – vorausgesetzt, jedes einzelne bleibt unter der 20-Megawatt-(MW)-Grenze. Damit kippt das Gericht eine bisherige Praxis der Bundesnetzagentur, die solche Einreichungen blockiert hatte.

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Das Gericht urteilte, die Behörde habe zu Unrecht Gebote disqualifiziert, indem sie deren Kapazitäten zusammengerechnet hatte. Nach den geltenden Regeln darf zwar kein Einzelgebot die 20-MW-Marke überschreiten, doch können Bieter mehrere separate Angebote für denselben Standort einreichen. Die Änderung ermöglicht es Projektentwicklern, größere Vorhaben stufenweise umzusetzen – sofern jedes Gebot ernsthaft ist und nicht nur als Scheinangebot dient.

Die Entscheidung steht im Einklang mit den bestehenden Ausschreibungsvorgaben, die Freiflächen-Photovoltaik(PV)-Anlagen auf 20 MW pro Gebot begrenzen. Allerdings bleibt die Endkapazität einer Solaranlage am selben Standort weiterhin auf 20 MW beschränkt. Zudem müssen Bieter das Risiko tragen, zugeschlagene Verträge zu erfüllen – andernfalls droht der Verlust der hinterlegten Sicherheitseinlage.

Unterdessen wartet Deutschlands "Solarpaket I" noch auf die Beihilfegenehmigung der EU-Kommission. Die Verzögerung sorgt für Unsicherheit bei künftigen Anpassungen der Ausschreibungsbedingungen. Im Gegensatz dazu haben Chinas jüngste Reformen der Solarausschreibungen die Gebotspreise für Photovoltaik um bis zu 32 Prozent unter die vereinbarten Sätze gedrückt – was den Wettbewerbsdruck auf den europäischen Märkten weiter erhöht.

Das Urteil räumt für Solarentwickler in Deutschland eine zentrale Hürde aus dem Weg und erlaubt Mehrfachgebote pro Standort innerhalb der 20-MW-Grenze. Doch die bleibende Kapazitätsbegrenzung und die ausstehende EU-Genehmigung für das "Solarpaket I" deuten darauf hin, dass weitere Änderungen bevorstehen könnten. Entwickler müssen nun abwägen zwischen der Chance auf mehrere Gebote und den finanziellen Risiken bei Nichterfüllung der Verträge.

Quelle