Gericht bestätigt Kündigung von Ulrike Guérot wegen Plagiatsvorwürfen
Mark BolnbachPolitikwissenschaftlerin Ulrike Guérot verliert erneut vor Gericht - Gericht bestätigt Kündigung von Ulrike Guérot wegen Plagiatsvorwürfen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Kündigung der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot durch die Universität Bonn bestätigt. Damit wird ein früheres Urteil bestärkt, das ihre Entlassung für rechtmäßig erklärte. Guérot, eine bekannte Kritikerin der Regierungspolitik, sah sich während ihres Bewerbungsverfahrens mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert.
Der Fall begann im Februar 2023, als die Universität Bonn Guérot entließ, nachdem in einer von ihr im Rahmen der Bewerbung eingereichten Arbeit Plagiate entdeckt worden waren. Das Arbeitsgericht Bonn hatte ihre Klage gegen die Kündigung zunächst abgewiesen.
Die 61-jährige Autorin des Bestsellers „Wer schweigt, stimmt zu“ wurde während der COVID-19-Pandemie durch ihre scharfe Kritik an staatlichen Schutzmaßnahmen bekannt. Zudem löste sie mit ihren Äußerungen zum Ukraine-Krieg Kontroversen aus, etwa durch Forderungen nach sofortigen Friedensverhandlungen. Kritiker werfen ihr vor, in einigen Aussagen die Rollen von Angreifer und Opfer im Konflikt zu vertauschen.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat nun ihre Berufung zurückgewiesen und die Kündigung für rechtens erklärt. Als Hauptgrund für die Bestätigung der Universitätsentscheidung nannte das Gericht ihr Fehlverhalten während des Bewerbungsverfahrens.
Mit der abschließenden Ablehnung der Berufung bleibt Guérots Entlassung von der Universität Bonn endgültig bestehen. Das Urteil beendet den Rechtsstreit um ihre Kündigung, die auf den Plagiatsvorwürfen beruhte. Sie wird künftig keine Position an der Hochschule mehr innehaben.






