Frau gewinnt jahrelangen Streit um Arbeitslosengeld gegen Arbeitsagentur
Mark BolnbachBerichtet 14 Monate Vor Zahlung: Weiter Berechtigt für Arbeitslosengeld - Frau gewinnt jahrelangen Streit um Arbeitslosengeld gegen Arbeitsagentur
Eine Frau aus Nordrhein-Westfalen hat einen langjährigen Rechtsstreit um Arbeitslosengeld gewonnen, nachdem ihr Antrag zunächst von der Arbeitsagentur abgelehnt worden war. Streitpunkt war, ob sie sich fristgerecht arbeitslos gemeldet hatte – obwohl sie die Agentur für Arbeit bereits 14 Monate vor dem ersten geplanten Leistungsbezug informiert hatte.
Die Frau war zum 30. Juni 2019 aus ihrem Arbeitsverhältnis ausgeschieden, wobei ein Aufhebungsvertrag monatliche Übergangsleistungen vorsah. Bereits Anfang Mai 2019 teilte sie der Arbeitsagentur mit, dass ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem 1. Juli 2020 beginnen solle. Den offiziellen Antrag stellte sie am 28. Juli 2020 – doch dieser wurde abgelehnt.
Sie zog vor Gericht, und das Landessozialgericht Essen gab ihr recht. Das Gericht stellte fest, dass sie alle Voraussetzungen erfüllte, da die Anwartschaftszeit am 30. Juni 2020 begann und bis zum 1. Juli 2018 zurückreichte. Zudem bestätigte es, dass ihre ursprüngliche Meldung gültig war und sie sich auch nach Ablauf von drei Monaten nicht erneut arbeitslos melden musste.
Die Arbeitsagentur legte Berufung ein, doch das Bundessozialgericht in Kassel bestätigte das Essener Urteil. Es entschied, dass keine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich war, und beendete damit den Rechtsstreit zu ihren Gunsten.
Das Urteil unterstreicht, dass ihre frühzeitige Mitteilung im Mai 2019 ausreichend war – trotz der langen Zeitspanne bis zum Leistungsbeginn. Der Fall schafft damit einen Präzedenzfall dafür, wie die Arbeitsagentur künftig mit Meldefristen in ähnlichen Konstellationen umgeht.






