Formaler Gewerbesteuerbescheid für Mendener Unternehmer zugestellt
Formaler Steuerbescheid an Domenico Zofilo aus Menden ergangen
Ein förmlicher Steuerbescheid wurde an Domenico Zofilo, einen Einwohner von Menden, ausgestellt. Das am 1. Oktober 2025 veröffentlichte Dokument enthält die Festsetzungen für die Gewerbesteuer für zwei aufeinanderfolgende Jahre. Es wurde im Auftrag des Bürgermeisteramts durch die Finanzverwaltung der Stadt Menden zugestellt.
Der Bescheid wurde Zofilo an der Adresse Hauptstraße 42, 58706 Menden, übermittelt. Er umfasst zwei separate Gewerbesteuerbescheide: einen vom 8. September 2025 für das Jahr 2024 und einen weiteren vom 29. September 2025 für das Jahr 2025. Das Dokument wurde offiziell durch den Bürgermeister im Vertretung für den Stadtdirektor Uwe Siemonsmeier veröffentlicht.
Eine Kopie des Bescheids kann im Rathaus der Stadt Menden (Sauerland) im Bereich der Finanzverwaltung eingesehen werden. Gemäß § 10 des Landesverwaltungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) vom 7. März 2006 gilt der Bescheid als rechtmäßig zugestellt, wenn seit dem Veröffentlichungstermin zwei Wochen vergangen sind.
Die Finanzverwaltung der Stadt Menden ist sowohl für die Ausstellung als auch für die Zustellung des Dokuments verantwortlich.
Die Steuerbescheide treten nun in eine zweiwöchige Frist ein, bevor sie als offiziell zugestellt gelten. Nach Ablauf dieser Zeit wird das Dokument gemäß den örtlichen Vorschriften rechtsverbindlich. Der Empfänger, Domenico Zofilo, hat bis dahin die Möglichkeit, den Bescheid zur Kenntnis zu nehmen oder darauf zu reagieren.






