FKS kontrolliert Löhne und Sozialabgaben in Hotels und Gastronomie bundesweit
Kirsten HentschelFKS kontrolliert Löhne und Sozialabgaben in Hotels und Gastronomie bundesweit
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat bundesweit stichprobenartige Kontrollen in der Hotel- und Gastronomiebranche eingeleitet. Diese Branche steht aufgrund ihrer Größe und der hohen Beschäftigtenzahlen besonders im Fokus. Ziel der Überprüfungen ist es, die Einhaltung von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sicherzustellen.
Die FKS, die über 2.600 Mitarbeiter beschäftigt, prüft, ob Unternehmen den seit dem 1. Januar 2025 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde einhalten. Zudem werden Arbeitszeitaufzeichnungen kontrolliert und überprüft, ob Arbeitgeber ihren Sozialversicherungspflichten nachkommen.
Im Rahmen der Kontrollen führen die Beamten Gespräche mit Beschäftigten und nehmen eine gründliche Prüfung der Unternehmensunterlagen vor – etwa Lohnabrechnungen und die Finanzbuchhaltung. Zollteams achten darüber hinaus auf illegale Beschäftigung von Ausländern sowie auf den korrekten Umgang mit Ausweisdokumenten. Auch der missbräuchliche Bezug von Sozialleistungen wird untersucht.
Die Ergebnisse dieser gezielten Überprüfungen werden in einer Pressemitteilung nächste Woche veröffentlicht. Die Maßnahmen der FKS dienen dem Schutz der Sozialsysteme und der Staatseinnahmen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass in der Branche faire Arbeitsbedingungen herrschen. Die Erkenntnisse werden ein klareres Bild der Rechtstreue in diesem Sektor liefern.






