01 February 2026, 10:16

Finanzgericht Münster kippt Schenkungsteuer bei Hofübergabe an den Sohn

Ein altes Buch mit dem Titel "Journal d'Agriculture Pratique" mit einer Hofszene auf dem Cover.

Finanzgericht Münster kippt Schenkungsteuer bei Hofübergabe an den Sohn

Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster bringt Klarheit in die steuerliche Behandlung von Hofübergaben mit Altersversorgungsvereinbarungen. Das Gericht hob eine Schenkungsteuerforderung für die Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs von einem Vater an seinen Sohn auf und setzte damit ein Präzedenzurteil für ähnliche Fälle. Die Richter entschieden, dass Altersvorsorgeleistungen für die Eltern in solchen Übergaben nicht automatisch der Schenkungsteuer unterliegen.

Im konkreten Fall hatte ein 63-jähriger Landwirt seinen Betrieb im Rahmen einer Versorgungsvereinbarung an seinen Sohn übergeben. Diese umfasste Wohnrechte für die Eltern sowie eine monatliche Geldleistung. Das Finanzamt hatte zunächst Schenkungsteuer auf Basis einer geschätzten Bewertung dieser Leistungen festgesetzt.

Die Ehefrau des Landwirts klagte gegen den Bescheid – mit Erfolg: Das Finanzgericht Münster gab ihr recht und erklärte die Schenkungsteuerfestsetzung für rechtswidrig. Die Richter urteilten, dass es sich bei den Versorgungsleistungen um Unterhaltszahlungen und eine gemeinsame Lebensgrundlage handelt, nicht aber um eine steuerpflichtige Schenkung.

Das Urteil markiert eine Abkehr von früheren Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH). Während der BFH solche Regelungen bisher als steuerpflichtiges Einkommen in ehelichen Vermögensauseinandersetzungen bewertet hatte, stufte das Münsteraner Gericht sie nach § 6a EStG als steuerneutral ein. Allerdings steht das Urteil im Einklang mit früheren BFH-Entscheidungen zu steuerfreien Übertragungen zwischen Ehepartnern.

Das Gericht betonte, wie wichtig eine präzise Vertragsgestaltung ist. Damit die Altersversorgung als Unterhaltsleistung anerkannt wird, sollte die Vereinbarung notariell beurkundet werden. Landwirten wird zudem geraten, Steuerberater hinzuzuziehen, um den Wert der Versorgungsleistungen korrekt zu berechnen.

Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Landwirte, die eine Hofübergabe planen und gleichzeitig die Lebensgrundlage ihrer Eltern oder Angehörigen sichern möchten. Durch eine sorgfältige Gestaltung der Versorgungsregelungen lassen sich Schenkungsteuern vermeiden, und die Leistungen werden als tatsächlicher Unterhalt anerkannt. Die Entscheidung unterstreicht, wie entscheidend klar formulierte und rechtssichere Verträge bei Hofübergaben sind.