18 February 2026, 16:28

Evangelische Kirchen durchforsten Personalakten nach Missbrauchsfällen

Eine Gruppe von Priestern geht einen roten Teppich in einer Kirche entlang, während Menschen auf dem Boden vor und rechts von ihnen stehen und Fotoalben an der Hintergrundwand hängen.

Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirchen durchforsten Personalakten nach Missbrauchsfällen

Zwei Landeskirchen in Deutschland haben damit begonnen, Personalakten zu prüfen, um frühere Fälle sexualisierter Gewalt aufzudecken. Die Evangelische Kirche von Westfalen und die Evangelische Kirche im Rheinland starteten die Überprüfungen auf Empfehlung der Forum-Studie. Auch der Kirchenkreis Essen beteiligt sich an der Initiative – ein abgestimmter Vorstoß, um historisches Fehlverhalten in kirchlichen Einrichtungen aufzuarbeiten.

Der Prüfprozess begann offiziell am 1. Februar 2023, wobei die Evangelische Kirche von Westfalen die Federführung übernahm. Ehemalige Polizeibeamte wurden damit beauftragt, die Akten nach Hinweisen auf Missbrauch oder unangemessenes Verhalten zu durchforsten. Zunächst nahm ein Beamter die Arbeit auf, ein zweiter soll am 1. März hinzukommen.

Zuerst werden die Akten aller aktuellen Mitarbeiter geprüft, um sicherzustellen, dass mögliche Fälle noch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen liegen. Anschließend rückt das Archivmaterial in den Fokus, darunter auch Unterlagen ehemaliger Beschäftigter. Wie lange die vollständige Auswertung dauern wird, kann die Kirche derzeit noch nicht abschätzen.

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Falls sich Belastungsmaterial findet, werden die Akten an die Stelle zur Aufarbeitung von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung (UVSS) weitergeleitet, die eine vertiefte Untersuchung einleitet. Je nach Schwere der Vorwürfe können die Konsequenzen von disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Kündigung reichen. Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wird die regionalen Synoden über den Fortgang der Arbeiten informieren.

Die Maßnahmen sind Teil einer umfassenderen Anstrengung, frühere Versäumnisse aufzudecken und künftigen Schaden zu verhindern. Durch die systematische Aktenprüfung wollen die Landeskirchen Fälle identifizieren und aufarbeiten, die bisher unentdeckt blieben. Die Ergebnisse der Untersuchung werden über weitere rechtliche und administrative Schritte entscheiden.